Die Notfallpraxis Villingen-Schwenningen hat ab sofort montags, dienstags und donnerstags ganztägig geschlossen. Foto: Marc Eich

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) teilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) rund 3000 Ärzte, die sich bisher freiwillig im ärztlichen Notdienst in Baden-Württemberg engagiert haben, nicht mehr zum Dienst ein. Das führt zu stark verkürzten Öffnungszeiten in vielen Notfallpraxen, auch in Villingen-Schwenningen.

Starke Schmerzen und der Hausarzt hat bereits geschlossen? Bisher war das ein Fall für die Notfallpraxis in Villingen-Schwenningen. Doch das ändert sich ab jetzt.

Denn die Notfallpraxis Villingen-Schwenningen ist ab sofort an drei Tagen unter der Woche geschlossen und an den anderen Tagen zu stark verkürzten Zeiten geöffnet, das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) kurzfristig mit.

Es gilt: Montags, dienstags und donnerstags ist die Praxis komplett geschlossen. Mittwochs ist sie nun noch von 18 bis 20 Uhr, freitags von 16 bis 20 Uhr und samstags, sonn- und feiertags von 9 bis 19 Uhr geöffnet.

Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 erreichbar

Außerhalb der Notfallpraxiszeiten und für Patienten, die nicht in der Lage sind die Praxis aufzusuchen, aber akut erkrankt sind und einen Hausbesuch benötigen, ist der Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 erreichbar.

Der Notfalldienst für Kinder und Jugendliche ist von der neuen Regelung allerdings nicht betroffen und steht weiterhin wochentags von 19 bis 21 Uhr zur Verfügung, an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr.

Auch im Fachbereich HNO steht der Notfalldienst unverändert an den Wochenenden und an Feiertagen von 10 bis 20 Uhr zur Verfügung.

Nur im Notfall

Die Zentrale Notaufnahme des Schwarzwald-Baar Klinikums ist ebenfalls nicht betroffen, ist jedoch vorrangig für „die Abwendung für Gefahr für Leib und Leben“ zuständig. Das heißt: für die Versorgung schwerkranker Patienten, die dann oft einer stationären Weiterbehandlung bedürfen. Sie ist kein Ersatz für die Hausarztpraxis oder den vertragsärztlichen Notfalldienst.

Hintergrund der Reduzierung ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, diese habe die kassenärztliche Vereinigung dazu bewegt, die Öffnungszeiten von Notfallpraxen ab sofort zu reduzieren.

Bisher nur vorübergehend

„Wir bedauern diese Entwicklung außerordentlich, deren Folgen für die Versorgung wir aktuell noch nicht absehen können“, sagt Karsten Braun, Vorstandschef der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). „Wenn sich hier nichts ändert, werden die Auswirkungen noch gravierender werden, als die, die nun im Rahmen unserer Notbremse zu spüren sind.“

Dauerhaft seien die Vertragsärzte nicht mehr in der Lage, die derzeitige Anzahl an Notfallpraxen mit ihren aktuellen Öffnungszeiten sowie den dazukommenden Fahrdiensten vor dem Hintergrund der heute schon prekären Versorgungslage aufrecht zu erhalten.