Ist der Chatbot aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Problem? Foto: dpa/Philipp Brandstädter

Die Landesbeauftragten für Datenschutz in Deutschland prüfen den Chatbot ChatGPT auf datenschutzrechtliche Mängel. Zuvor hatten bereits Datenschützer aus Rom Alarm geschlagen.

Die Datenschützer der Bundesländer nehmen einem Bericht zufolge den auf künstlicher Intelligenz basierenden Text-Automaten ChatGPT genauer unter die Lupe. „Die Taskforce KI der Datenschutzkonferenz hat das Thema übernommen“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, Schleswig-Holsteins Datenschützerin Marit Hansen, dem Medienhaus Table.Media. „Offensichtlich sind die Risiken umfassender als „nur“ Datenschutz, sodass nicht nur Datenschutzaufsicht und Landesmedienanstalten gefordert sind, sondern auch Politik und Gesetzgebung“, sagte die Landesbeauftragte.

Die Konferenz der Datenschutzbehörde beschäftigte sich dem Table.Media-Bericht zufolge am Montag „aus aktuellem Anlass“ mit dem Thema. In Italien wurde ChatGPT bereits vorläufig gesperrt.

Datenschützer in Rom üben Kritik

Die Datenschützer in Rom werfen dem Start-up OpenAI vor, dass es seinen Nutzern nicht mitteile, welche Informationen von ihnen gespeichert werden. Zudem habe das Unternehmen keine rechtliche Grundlage für die Sammlung und Speicherung der Daten. Darüber hinaus gebe es keine adäquaten Filter oder Sperren für Kinder unter 13 Jahren, die laut Geschäftsbedingungen die Software ChatGPT nicht nutzen dürften.

ChatGPT hat in den vergangenen Monaten damit beeindruckt, wie gut die Software menschliche Sprache imitieren kann. Zugleich gibt es Sorgen, dass solche Technik auf Basis künstlicher Intelligenz zum Beispiel für die Verbreitung falscher Informationen missbraucht werden könnte.