Weil das Verwaltungsgericht die Beschlüsse in Sachen Kliniken für rechtswidrig erklärt hat, soll der Kreistag in zwei Wochen erneut beschließen. Die Bürgerinitiative Gesundheitsversorgung Kreis Calw will das verhindern – notfalls juristisch. Das Landratsamt wähnt sich indes auf der sicheren Seite.
Mindestens für Calws Landrat Helmut Riegger kam die Entscheidung überraschend. Das erklärte er am Mittwoch in einer Mitteilung.
An der Tatsache selbst änderte es freilich nichts: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Montag die Beschlüsse in Sachen Klinik-Fusion und Medizinkonzeption für rechtswidrig erklärt. Diese hatte der Kreistag erst kurz vor Weihnachten gefasst.
Fristen nicht eingehalten
Das Gericht hat damit einem Eilantrag des Kreistagsmitglieds Eberhard Bantel (Freie Wähler) stattgegeben. Bantel hatte bemängelt, dass vorgeschriebene Fristen nicht eingehalten wurde und dadurch keine ausreichende und sachgerechte Vorbereitung möglich gewesen sei.
Die Unterlagen zu den betroffenen Beschlüssen waren den Kreisräten erst fünf statt wie vorgeschrieben sieben Tage vor der Sitzung zugegangen.
Riegger zeigte sich zwar überzeugt, dass der Kreistag „vollumfassend über beide Themen informiert war“.
Statt etwa Beschwerde einzulegen, will der Landrat aber lieber eine Möglichkeit nutzen, auf die das Gericht ausdrücklich hingewiesen hat: dass der Kreistag einfach erneut beraten und die Beschlüsse neu fassen kann.Das soll nun denkbar schnell gehen.
Wie es in einer Pressemitteilung des Landkreises Calw vom Donnerstag heißt, ist bereits für den kommenden Donnerstag, 22. Februar, eine Sitzung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses angesetzt. Die sieben-Tage-Frist wird damit gerade so eingehalten. Los geht es um 15 Uhr im großen Sitzungssaal (Raum C 400) des Landratsamts.
Fast schon sichere Entscheidung?
Der Kreistag kommt nur gut eine Woche später zusammen. Am Freitag, 1. März, heißt es in der Mitteilung.
Da sich der Kreistag in großer Mehrheit einig gewesen sei, baut man im Landratsamt offenbar auf eine fast schon sichere Entscheidung – und darauf, dass sowohl Medizinkonzeption 2030 als auch Fusion im geplanten Zeitraum umgesetzt werden können.
Das erscheint naheliegend. Wäre da nicht Bernd Neufang, der Vorsitzende der Bürgerinitiative Gesundheitsversorgung Kreis Calw, der bereits erklärte, den Gesellschaftsvertrag zur Fusion aktuell von einem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht auf Rechtsverstöße prüfen zu lassen. Eine darauf aufbauende Klage könnte es dem Kreistag verbieten, nochmals denselben Beschluss zu fassen.
Dass es dazu kommt, halt das Landratsamt indes offenbar für unwahrscheinlich.
„Vorteile der Fusion überwiegen deren etwaige Nachteile“
„Der Gesellschaftsvertrag wurde unter Einbindung einer Anwaltskanzlei im Bereich Gesellschaftsrecht erstellt. Wir gehen davon aus, dass er juristisch in Ordnung ist“, berichtet Valerie Nußbaum, Pressesprecherin des Calwer Landratsamtes, auf Anfrage unserer Redaktion.
Im Übrigen seien umfangreiche Minderheitenrechte in der Vereinbarung zu finden, „die die Interessen des Landkreises umfassend wahren. Die Vorteile der Fusion überwiegen deren etwaige Nachteile. Die Fusion dient dem Wohle unserer Krankenhäuser und damit der medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung“, heißt es abschließend aus dem Landratsamt.