Eine jugendliche Testkäuferin hat in zehn von 15 Geschäften problemlos Alkohol und Zigaretten kaufen können. Die Polizei erststattet jetzt Anzeige gegen einige Verkäufer. (Symbolfoto) Foto: sb

Erschreckende Bilanz nach Testkäufen: Zehn Geschäfte geben Alkohol und Co. an Minderjährige ab.

Landkreis Rottweil - Die Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg haben in Kooperation mit dem Jugend- und Versorgungsamt Rottweil eine jugendliche Alkohol-Testkäuferin in insgesamt 15 Geschäften im Landkreis Rottweil eingesetzt, um das Verkaufsverbot von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren zu überwachen. Dabei kamen erschreckende Ergebnisse ans Licht.

Demnach gelang es der minderjährigen Auszubildenden, die zuvor extra von Jugendsachbearbeitern und einem Sozialpädagogen geschult worden war, in zehn der 15 getesteten Geschäfte Alkohol oder Zigaretten zu kaufen. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 60 Prozent. "Die Beanstandungsquote war erschreckend und so nicht erwartet worden", so Polizei und Jugendamt in einer ersten Bilanz.

Die Jugendliche wurde bei den Testkäufen in 13 Lebensmittelgeschäften, einer Tankstelle und einem Lebensmittelgeschäft im gesamten Kreis Rottweil von Sozialpädagogen begleitet.  Beim Verkaufspersonal war die Überraschung groß, als wenige Augenblicke nach dem Verkauf der Ware ein Polizeibeamter und ein Sozialpädagoge mit der "verbotenen Ware" an der Kasse standen. In acht von zehn Verstößen war der Ausweis der Jugendlichen nicht überprüft worden.

Gegen das betroffene Kassenpersonal wurden jeweils Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Dabei drohen empfindliche Bußgelder.

In einem der acht Fälle befand sich nur ein Auszubildender ohne Aufsicht einer Fachkraft im Geschäft. Er wird ebenfalls angezeigt, was aber nach Aussage des Geschäftsführers keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen werde.

In zwei weiteren Fällen wurde das Verkaufspersonal jeweils eindringlich ermahnt, weil es sich beim Geburtsdatum der Jugendlichen während der Ausweiskontrolle offensichtlich verrechnet hatte.

Immerhin: In den restlichen fünf Geschäften, die kontrolliert wurden, verhielten sich die Verkäufer vorbildlich. Hier wurde von vornherein, spätestens jedoch nach dem Warnhinweis auf dem Kassendisplay "kein Verkauf an Jugendliche", nach dem Ausweis der Testkäuferin gefragt. Auch in diesen Fällen outeten sich Polizei und Jugendamt und sprachen auch im Hinblick auf die vielen Verstöße ihre Anerkennung aus.

Aufgrund der zahlreichen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden Polizei und Jugendamt in Zukunft häufiger jugendliche Testkäufer einsetzen. Genauso
konsequent werden auch weitere Verstöße geahndet werden.