Bei Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Auch im historischen Rottweiler Stadtzentrum sind – wie noch in vielen anderen "brandempfindlichen" Innenbereichen von Städten und Gemeinden – Feuerwerk-Aktivitäten verboten. Foto: Schickle

Ganzer Katalog zum gefahrlosen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Finger weg von nicht amtlich zugelassenen Artikeln.

Kreis Rottweil - Damit der Start ins neue Jahr nicht mit einem "Schuss nach hinten" oder Schlimmeren losgeht, appelliert das Polizeipräsidium Tuttlingen an die Beachtung der Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk.

Mit der Freigabe zum Verkauf von Feuerwerkskörpern kommt es immer wieder zu schwersten Unfällen, betont ein Polizeisprecher. Mit Böllern begangene Sachbeschädigungen, verursachte Brände oder auch nur unnötig verursachter Lärm schon vor, aber auch nach der Silvesternachtbeschäftigten zu jedem Jahreswende die Polizei und auch die Rettungskräfte.

Damit der Jahreswechsel 2014/2015 ohne größere Zwischenfälle oder gar Personenschäden verläuft, weist das Polizeipräsidium Tuttlingen auf einige wichtige Sicherheitsbestimmungen hin: Feuerwerkskörper sollten nur beim autorisierten Fachhandel oder den ausgewiesenen Stellen gekauft werden.

Das dort erhältliche Feuerwerk ist von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) amtlich zugelassen und erfüllt bestimmte und für den relativ gefahrlosen Umgang wichtige Sicherheitskriterien. Illegal aus dem Ausland eingeführte Pyrotechnik – beispielsweise aus Fernost oder osteuropäischen Ländern – fehlt das amtliche BAM-Prüfzeichen. Diese Pyrotechnik erfüllt in vielen Fällen nicht die notwendigen Sicherheitsstandards.

Solche "Knaller" könnten im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen. Zudem stellt der Umgang mit illegaler Pyrotechnik ein Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz dar, wird beim Polizeipräsidium in Tuttlingen betont.

Aber auch vor dem Abbrennen legaler Feuerwerkskörper sei unbedingt die Gebrauchsanweisung zu lesen. Die angebrachten Sicherheitshinweise seien unbedingt zu beachten. Pyrotechnik solle ausschließlich im Freien verschossen werden, mit Ausnahme der gesondert dafür zugelassenen "Tischfeuerwerkskörper". Niemals dürfen Feuerwerkskörper auf Menschen oder Tiere gerichtet werden, erhebliche Verletzungen könnten die Folge sein. Auch auf das Zünden von Feuerwerkskörpern auf Balkonen oder von Fenstern aus sollte verzichtet werden, um Wohnungsbränden vorzubeugen. Aus denselben Gründen sollten in der Silvesternacht sämtliche Fenster und Türen von Wohnungen, Lagern oder Garagen verschlossen sein. Umherfliegende Böller und Raketen könnten Brände verursachen.

Niemals sollten Feuerwerkskörper in der Hand gezündet werden. Es drohten erhebliche Verletzungen bis zur Verstümmelung der Hände. Damit es keine Irrläufer gebe, die Menschen, Tiere oder Sachen gefährdeten, sollten zum Start von Raketen entsprechende Halterungen – beispielsweise leere Flaschen – verwendet werden, die einen annähernd senkrechten Abschuss der Raketen erlaubten. Bei nicht explodierten Feuerwerkskörpern und anderen Blindgängern solle auf keinen Fall ein zweiter Zündversuch unternommen werden. Die eventuell verbliebene Zündschnur sei für einen ausreichenden Sicherheitsabstand viel zu kurz, die Sprengwirkung eines zuvor nicht gezündeten Böllers oder einer stehen gebliebenen Rakete nicht mehr einschätzbar.

Alkoholisiert solle man sich überhaupt nicht mit Feuerwerkskörpern abgeben, wird weiter betont. Die Gefahr einer Selbstüberschätzung oder eines Unfalls seien groß. Dringend warnt die Polizei auch vor dem Gebrauch von Selbstlaboraten oder umgebauten beziehungsweise veränderten Feuerwerkskörpern. Die Gefahr einer unkontrollierbaren Entzündung sowie die gegebenenfalls verheerende Sprengwirkung solcher "Eigenbauten" seien überhaupt nicht einschätzbar.

Nicht erlaubt ist es, pyrotechnische Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern abzuschießen.

Rücksicht auf andere – auch auf Tiere – sowie die absolute Beachtung des Brandschutzes sollten selbstverständlich sein, mahnt die Polizei in ihrer Feuerwerkfibel mit dem Wunsch nach einem ruhigen Jahreswechsel für alle.