Kreis RottweilPolizei gibt Tipps zum sicheren Böllern
Bei Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Auch im historischen Rottweiler Stadtzentrum sind – wie noch in vielen anderen "brandempfindlichen" Innenbereichen von Städten und Gemeinden – Feuerwerk-Aktivitäten verboten. (Foto: Schickle)