Eine Statue der Göttin Justitia Foto: Ebener

Die Eltern werden in ihrer Klage gegen das Offenburger Jugendamt von einem Anwalt aus der Region vertreten.

Es gibt gute Nachrichten für das diesjährige „Bärenkind“ Aurelio und seine Eltern: Gleich zwei Anwälte haben Interesse gezeigt, die Familie Paniagua in ihrer Klage für die Finanzierung eines zweiten Tagesmutterplatzes gegen das Offenburger Jugendamt zu vertreten.

 

Es hat sich nicht nur ein Anwalt aus Stuttgart bei unserer Redaktion gemeldet, der den Artikel zum Thema in der gestrigen Ausgabe gelesen hat, sondern durch Bekannte kamen auch Aurelios Mutter Nina Paniagua und der Wolfacher Rechtsanwalt Hans-Joachim Haller in Kontakt. Haller vertritt nun die Paniaguas vor dem Offenburger Verwaltungsgericht, wie uns sowohl die Mutter als auch der Anwalt selbst bestätigen.

Mutter von Aurelio ist erleichtert

„Es ist uns ein Stein vom Herzen gefallen“, erklärt Nina Paniagua im Gespräch mit der Redaktion über die erfolgreiche Suche nach langem Bangen, auch wegen einer drohenden Frist für die Klagebegründung am 22. Januar. Anwalt Haller schreibe bereits den Antrag auf eine Fristverlängerung für die Begründung, so die Mutter.

„Ich bin bereit, auch wegen der Dringlichkeit zu helfen“, erklärt Haller in einem Telefonat mit der Redaktion. Er habe von einer Bekannten über die Lage der Paniaguas erfahren, daraufhin bekundete er sein Interesse zu helfen und der Kontakt mit Aurelios Mutter kam so am Donnerstagnachmittag zustande.

Anwalt mit mehr als 30 Jahren Erfahrung

Er sei zwar kein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, aber seit mehr als 30 Jahren Anwalt und habe auch immer wieder mit dem Verwaltungsrecht zu tun. Den Antrag auf eine Fristverlängerung der Klagebegründung habe er bereits eingereicht, so Haller: Er brauche auch Zeit, um sich einzuarbeiten.

Noch am Freitagnachmittag hatte der Rechtsanwalt eine gute Nachricht für die Familie Aurelio: Wie er die Redaktion wenige Minuten nach dem ersten Gespräch informiert, sei soeben die Nachricht vom Verwaltungsgericht eingetroffen, dass die Fristverlängerung bis zum 22. Februar genehmigt worden ist.