Sind Kinder krank, können berufstätige Eltern Kinderkrankengeld beantragen. Foto: dpa/Warnecke

Kranke Kinder bringen berufstätige Eltern schnell in finanzielle Bedrängnis. Deswegen gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. 2023 haben gesetzlich Versicherte das Recht auf je 30 bezahlte Tage pro Kind.

Wer sich dieser Tage etwa im Kindergarten umsieht, bemerkt: die Erkältungszeit ist längst nicht vorbei - Husten und Schnupfen gehören zum Standardprogramm. Wenn die Beschwerden schlimmer sind und die Kleinen Zuhause bleiben müssen, werden berufstätige Eltern vom Gesetzgeber unterstützt.

Wie viele Tage werden bezahlt?

Noch gilt eine Corona-Ausnahmeregelung: Diese sieht auch 2023 je Kind pro Elternteil 30 Arbeitstage vor. Alleinerziehende können sogar 60 Tage Kinderkrankengeld erhalten.

Bei mehreren Kindern ist die Anzahl jedoch gedeckelt: Je Elternteil besteht für nicht mehr als 65 Tage Anspruch, für Alleinerziehende sind es nicht mehr als 130. Ob es bei dieser Anzahl auch 2024 bleibt, ist unklar. Vor der Pandemie waren nur zehn Tage pro Elternteil pro Kind vorgesehen (20 für Alleinerziehende).

Wer genau hat Anspruch?

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zwölf Jahre - vorausgesetzt das antragstellende Elternteil ist ebenfalls gesetzlich versichert. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze. Wichtig ist außerdem: Es darf im Haushalt keine andere Person geben, die das Kind pflegen könnte.

Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für Selbstständige gelten außerdem besondere Regeln. Sie bekommen meistens erst ab dem 43. Krankheitstag Kinderkrankengeld.

Wie viel wird bezahlt?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

Wie wird das Geld beantragt?

Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung. Diese bekommt man vom Kinderarzt. Die Bescheinigung muss mit Angaben vom Antragsteller ergänzt und der Krankenkasse weitergeleitet werden - eine Kopie bekommt zudem der Arbeitgeber.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung. Wer privat versichert ist, bekommt kein Geld. Allerdings ist es so, dass viele Arbeitgeber ihren Angestellten im Krankheitsfall eines Kindes auch bezahlten Sonderurlaub gewähren. Dieser Sonderurlaub muss zuerst ausgeschöpft werden, danach übernimmt die Versicherung.