Die Betriebserlaubnis für den Kindergarten Klösterle in Bad Rippoldsau endet zum 31. August. Foto: Kern

Fehlende Kindergartenplätze forcieren den Handlungsbedarf in der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden mögliche Lösungsvarianten diskutiert.

Bad Rippoldsau-Schapbach - Beschlossen wurde vorerst lediglich der Abruf von Förderkulissen. Die Standortfrage des Kindergartens St. Cyriak in Schapbach mit entsprechendem Raumkonzept soll nach der Prüfung seitens des Jugend- und Gesundheitsamtes sowie der Unfallkasse am 9. Februar in der nächsten Sitzung Mitte Februar erneut auf den Ratstisch kommen.

Von der Delegation geprüft wird auch der Kindergarten Klösterle in Bad Rippoldsau, dessen Betriebserlaubnis zum 31. August endet. Dort sind dringend Entscheidungen zu treffen, um die Betreuung zu sichern. Im vergangenen Jahr wurde die Einrichtung einer Krippengruppe mit Schlafraum mit der Auflage genehmigt, dass dieser neben dem Gruppenraum auszubauen ist. Der für die Maßnahme nötige Kostenvoranschlag vom Architekturbüro Schmider wird Thema bei der nächsten Gemeinderatssitzung sein.

Erweiterung anvisiert

Nahm sich die Gemeinde bisher viel Zeit, um zukunftsorientiert zu planen, muss sie nun Tempo zulegen. Im Schapbacher Kindergarten ist eine Erweiterung auf fünf Gruppen anvisiert. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig und die Gemeinde muss sich entscheiden, ob es ertüchtigt oder gleich ein Neubau ins Auge gefasst wird. Weiterer Standort könnte die örtliche Grundschule sein, doch dies würde weitreichende Umrüstungen erfordern und aufgrund behördlicher Vorgaben hohe Investitionskosten nach sich ziehen.

Die An- und Abfahrt zur Schule in Hanglage samt schmaler Straße sei alles andere als optimal, gab Bernd Pantenburg von der Fachberatungsstelle Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg zu bedenken. Er war mit Elvira Gaus, Kindergartengeschäftsführung der Verrechnungsstelle Villingen und dem dortigen Gebäudemanager Stefan Fornal in die Sitzung gekommen.

Vorgaben des Jugendamts

"Täglich kommen da 80 bis 90 Kinder in die Schule und selbst, wenn die Kinder zu Fuß gebracht werden, ist die dortige Treppe mit Kinderwagen kaum zu bewältigen", so Pantenburg. Zudem befänden sich die sanitären Anlagen einen Stock tiefer. Weiterhin müsste der Hang abgegraben werden, um die Vorgaben des Jugendamtes hinsichtlich des Außenbereichs zu erfüllen, ergänzte Gaus.

Die Betriebserlaubnis einer Kita richte sich nach der Anzahl der zu betreuenden Kinder und welcher Personalbedarf besteht, erklärte Pantenburg. In seinem Vortrag hatte er die Entwicklung im Allgemeinen und der Doppelgemeinde im Besonderen vorgestellt. Die Regel-Kita sei rapide im Rückgang und vermehrt gefordert, flexible Betreuungszeiten sowie Betreuung von unter Dreijährigen anzubieten.

Kinder aus Flüchtlingsfamilien und mit besonderem Förderbedarf

"In den nächsten Jahren ist am Ort ein Bedarf für 83 Plätze abzusehen, nicht eingerechnet der Mehrbedarf durch Zuzüge im geplanten Neubaugebiet, Kinder aus Flüchtlingsfamilien und Kinder mit besonderem Förderbedarf", verdeutlichte der Fachberater. Welche Variante auch immer die Gemeinde fahre: Flexibilität sollte unbedingt im Blick behalten werden.