Das neue Jahr empfangen zahlreiche Menschen wieder mit lauter und heller Pyrotechnik – nicht aber rund um den Königsfelder Zinzendorfplatz, wo vor allem zum Schutz der historischen Gebäude ein Feuerwerksverbot gilt. Foto: Moser

Nach zwei Corona-Jahren mit Verboten rund um Silvester und Böllern sind Feuerwerke in diesem Jahr wieder erlaubt. Doch es gibt Ausnahmen – etwa die Königsfelder Ortsmitte. Dort gilt auch zum Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot.

Königsfeld/St. Georgen - Farbenfrohe Lichtspektakel am Himmel und laute Knaller am Boden gehören für viele an Silvester einfach dazu – und nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird der Empfang des neuen Jahrs 2023 voraussichtlich wieder lauter und bunter. Doch nicht überall kann zwischen 31. Dezember und 1. Januar Pyrotechnik gezündet werden. Es gibt auch Verbotszonen – etwa in der Königsfelder Ortsmitte. Die Antworten auf diese Fragen sollten Freunde des Feuerwerks aus dem Kurort unbedingt kennen.

Wo befindet sich das Feuerwerksperrgebiet in Königsfeld?

Die Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper enthält einen Lageplan der Sperrzone: Sie erstreckt sich rund um den Zinzendorfplatz auf die umliegenden Gebäude. Im Süden erstreckt sich das Gebiet bis auf das Herrnhuter Restaurant, im Norden auf das Herrnhuter Gemeindehaus mit Kirchensaal sowie im Osten und Westen jeweils auf die direkt an die Straße "Zinzendorfplatz" angrenzenden Gebäude. Schon seit mehr als zehn Jahren lässt die Gemeinde in diesem Bereich kein Feuerwerk mehr zu.

Warum darf rund um den Zinzendorfplatz keine Pyrotechnik gezündet werden?

Dabei handelt es sich um eine präventive Maßnahme, welche die Gebäude rund um den Zinzendorfplatz, die in den ersten Jahren nach der Gemeindegründung zu Beginn des 19. Jahrhunderts gebaut wurden, schützen soll. Der Königsfelder Ortskern ist denkmalgeschützt. Wegen der engen Bebauung und der Beschaffenheit der Gebäude im Sperrgebiet, "insbesondere durch die aufwendige Bauweise mit Verschalungen, Balkonen und Verzierungen aus Holz, ergibt sich sowohl ein deutlich erhöhtes Risiko zur Entstehung eines Brandes als auch ein sehr großes potenzielles Schadensausmaß im Brandfall", heißt es in der Allgemeinverfügung.

Doch das Verbot in Königsfeld ist nicht nur auf die Angst vor Schreckensszenen zurückzuführen, wie sie sich schon in anderen historischen Ortskernen abgespielt haben. Ein Beispiel: Zum Jahreswechsel 2008/2009 steckte in Villingen eine verirrte Rakete das Münsterzentrum in Brand. Man will auch die liturgischen Gebräuche der Brüdergemeine schützen. Denn die feiert in der Silvesternacht traditionell einen Gottesdienst im Kirchensaal. Anschließend folgt das Neujahrsblasen auf dem Zinzendorfplatz, bei dem Böller und Feuerwerk nicht nur akustische Störungen bedeuten, sondern zur Gefahr für die Anwesenden werden könnten.

Was passiert, wenn man sich nicht an das Verbot hält?

Sollte im Königsfelder Ortskern dennoch Feuerwerk gezündet werden, könnte es teuer werden: Ein Verstoß gegen das Verbot kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.

Wie sieht es in St. Georgen aus?

In St. Georgen gibt es – abgesehen von den gesetzlichen – keine Einschränkungen für Silvesterfeuerwerk. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände lediglich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und Fachwerkhäusern verboten. Die Stadtverwaltung bittet jedoch alle Bürger, die das neue Jahr mit Böllern und Raketen begrüßen wollen, um "große Vorsicht und ausreichend Rücksichtnahme". Feuerwerk sollte daher nur im Freien mit ausreichendem Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden abgebrannt werden. "Denken Sie bitte auch dran, den anfallenden Müll zu entsorgen", appelliert die Stadtverwaltung.