Schreckensszenarion in Villingen zum Jahresauftakt 2009: Das Münsterzentrum im Herzen der Stadt steht lichterloh in Flammen. Foto: Horn

Ab heute liegen auch in Villingen-Schwenningen die Feuerwerkskörper in den Verkaufsregalen – viele Doppelstädter, die zuhause feiern, müssen sie dort auch liegen lassen.

Villingen-Schwenningen - Eine Brandnacht beim Jahreswechsel 2008/2009 gab die zündende Idee für eine weitreichende Entscheidung in Villingen-Schwenningen, die auch heute noch Bestand hat.

 

Eine Rakete hatte sich verirrt und das Münsterzentrum in Villingen in Brand gesteckt. Ein Schaden in Millionenhöhe ist entstanden. Viel größer aber war die Sorge, die Flammen könnten sich in der Innenstadt weiter ausbreiten, wo Hauswand an Hauswand steht, Dach an Dach grenzt und diese bauliche Situation die Feuerwehrleute vor enorme Herausforderungen stellt.

Diese Brandnacht bleibt in Erinnerung

Eindrücklich ist allen Beteiligten noch die Brandnacht in Erinnerung: Der Alarm

ging um 1.17 Uhr bei der Polizei ein. Zu diesem Zeitpunkt schlugen die Flammen bereits aus dem Dachstuhl des Münsterzentrums in der Kanzleigasse. Im Keller entdeckten die Beamten eine Gruppe von 14 Personen, die Silvester feierte. Von dem drohenden Unheil über ihren Köpfen hatten sie noch nichts bemerkt. Laut Polizei hätten zwei aus der Gruppe, die im Dachgeschoss übernachten wollten, einen leichten Rauchgeruch bemerkt, dem aber keine Bedeutung beigemessen, da in den Straßen dichter Qualm vom Silvesterfeuerwerk hing.

 95 Feuerwehrleute aus Villingen, Schwenningen und Rietheim sowie Polizei und DRK waren in der Brandnacht in Villingen im Einsatz. Dank ihres Eingreifens blieb der Villinger Innenstadt eine Katastrophe erspart.

Bei der Brandbekämpfung rauschten laut Markus Heinzelmann, damals Gesamtkommandant der doppelstädtischen Feuerwehr, 3500 Liter Wasser pro Minute über Stunden durch die Schläuche. Wassermengen, die sonst nur bei großen Industriebränden verbraucht werden. "Das Feuer hätte auch auf benachbarte Gebäude übergreifen können", begründete Heinzelmann am nächsten Morgen dieses rigorose Vorgehen.

Zum Brandschaden von zunächst geschätzten 1,5 Millionen Euro kam noch erhebliche Zerstörung durch Wasser hinzu. Personen kamen nicht zu Schaden.

Ein Flammenmeer

Das Flammenmeer in der Silvesternacht von 2008 war der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen und dem Gemeinderat eine Lehre: In Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden sollte für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot gelten. Per Allgemeinverfügung vom 6. November 2009 wurde diese Vorschrift erlassen. Seither darf es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich "Ob dem Brückle" im Stadtbezirk Schwenningen, über das gesetzliche Abbrennverbot hinaus, auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar kein Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 mehr geben.

Kein Feuerwerk an Silvester und Neujahr in der Innenstadt – das hat also auch beim bevorstehenden Silvesterfest am Samstag Bestand.

Zum Verkaufsstart von Feuerwerkskörpern weist das Bürgeramt auf die bestehenden Abbrennverbote an Silvester und Neujahr nochmals mit Nachdruck hin. Was hier, in der Villinger Innenstadt und dem Schwenninger Ob dem Brückle für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gilt, gilt für Feuerwerkskörper aller Art in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Verkauf trotzdem rechtens

Ein Verkaufsverbot aber geht damit nicht einher. Vom 29. bis 31. Dezember dürfen so genannte "pyrotechnische Gegenstände" der Kategorie 2, wie die Feuerwerkskörper fachmännisch genannt werden, verkauft werden. Hierbei handelt es sich um typische Silvesterartikel, wie zum Beispiel Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Dinge. Diese Gegenstände dürfen das ganze Jahr über nicht ohne behördliche Erlaubnis abgebrannt werden. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, solche Feuerwerkskörper grundsätzlich überall verwenden – außer es besteht ein ähnlicher Erlass wie das Abbrennverbot in Villingen-Schwenningen etwa.

So soll verhindert werden, dass sich der Großbrand von 2008/2009 wiederholen kann. Historisch wertvolle Bausubstanz soll erhalten und natürlich auch die darin lebenden Menschen geschützt werden.

So teuer kann das werden

Doch was passiert, wenn man das Verbot ignoriert? Das kann tatsächlich teuer werden. Verstöße sowohl gegen das behördliche als auch das gesetzliche Abbrennverbot werden vom Kommunalen Ordnungsdienst vor Ort überwacht und können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.