Nicht alle Katzen haben es so gut wie diese beiden Stubentiger. Archiv-Foto: Hopp Foto: Schwarzwälder Bote

Sechs wilde Katzen in einem Zimmer. Sie waren gestresst, haben den Boden vollgekotet und Tapeten von den Wänden gerissen. Von 14 Jungtieren sind sieben gestorben. Wegen nicht artgerechter Tierhaltung hat das Amtsgericht eine 75-jährige Frau aus Haiterbach zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.

Haiterbach/Nagold - Zwei Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden vom Veterinäramt Calw festgestellt. Beim zweiten Kontrollgang am 24. Juli 2020 war Amtstierärztin Isabel Ziegler mit dabei. Vor Gericht schilderte sie ihre Eindrücke: Auf dem Gelände habe sie sechs zugelaufene und verschmierte Katzen in einem 21 Quadratmeter großen Raum eingesperrt vorgefunden. "Die Fenster waren geschlossen, überall hat es nach Urin gestunken, der Boden war vollgekotet, Tapeten hingen von den Wänden und überall waren Kratzspuren". Die Katzen hätten unter starkem Durchfall und Fieber gelitten.

Sie habe die Tiere eingefangen und verarztet, verteidigte sich die Angeklagte. Dass sie gewöhnt seien, frei herumzulaufen, sei verständlich, "aber wie sonst hätte ich ihnen die Medizin verabreichen können?" Besser wäre gewesen, sie zum Tierarzt zu bringen, um herauszufinden, was den Katzen wirklich fehle, gab Richter Martin Link zu bedenken.

Anonyme Anzeigen

Die 75-Jährige ist dem Veterinäramt bereits ein Jahr vorher unangenehm aufgefallen. Nach anonymen Anzeigen fand am 4. Juli 2019 ein unangemeldeter Besuch auf dem Hof statt. Gesichtet wurden 19 Katzen – nach Angaben der Angeklagten hat sie 30 "im Bestand" – darunter unkastrierte Junge. Sieben von 14 sind in letzter Zeit gestorben. "Das kommt immer mal wieder vor", zeigte sich die Angeklagte keiner Schuld bewusst. Bei bestimmten Krankheiten würden sie sich gegenseitig anstecken. Weil das Veterinäramt den Zustand der Jungen nur nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beurteilen konnte und kein Bericht über den Gesundheitszustand vorlag, wurde dieser Punkt der Anklage vom Gericht fallengelassen. Beim damals erlassenen Strafbefehl – 90 Tagessätze zu 30 Euro – hatte das Versterben eine Rolle gespielt.

Sechs Freigänger in ein Zimmer einzusperren, war für das Gericht aber nicht in Ordnung. Die Angeklagte hätte wissen müssen, dass die Tiere unter Stress leiden und als Folge unkontrolliert den Boden und die Wände im Raum mit Urin und Kot verunreinigen würden.

50 Tagessätze zu 30 Euro

Sie habe versucht, die Katzen durch Medikamente im Futter zu heilen, entgegnete die Beschuldigte.

"Warum machen Sie das eigentlich alles?", wollte der Richter wissen. "Das kostet doch und Sie könnten unter Umständen angesteckt werden." Sich um Tiere zu kümmern, sei ihr ans Herz gewachsen, erhielt er zur Antwort, auch wenn sie aktuell von 400 Euro Rente im Monat und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung leben müsse. "Wenn das Geld knapp wird, verkaufe ich halt einen weiteren Acker." Die Tierliebe sei zwar ehrenwert, aber die sechs Katzen hätten artgerecht gehalten und gesund gepflegt werden müssen, befand Staatsanwältin Sarah Göltenbott. Sie beantragte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro. Richter Link schloss sich dieser Forderung in seinem Urteil an.