Der junge Mann aus St. Georgen musste sich wegen Verbreitung von Kinderpornografie verantworten. Foto: dpa/Silas Stein

Abenteuerlust, Unreife oder einfach eine schlechte Idee? Egal wie man es bezeichnen mag: Ein 23-Jähriger aus St. Georgen ist in einem skurrilen Fall wegen der Verbreitung von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Knallhart klingt die Anklage, die die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Villingen-Schwenningen verlas. Der Angeklagte habe sich im Sommer 2022 bei einer Online-Community angemeldet, um dort Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zum sexuellen Missbrauch anzubieten.

„Mit denen kannst Du machen, was Du magst“, las Staatsanwalt Olaf Meier aus dem Chat-Protokoll zwischen dem 23-Jährigen und einem mutmaßlichen Missbrauchsinteressenten vor. Als entsprechende Nacktfotos angefordert wurden, seien diese auch gekommen.

Über den Chat wanderten laut Anklage zwei Bilder einer unbekleideten (mutmaßlich) 17-Jährigen sowie ein Foto, welches die Staatsanwaltschaft als Kinderpornografie einstuft. Zu einem solchen widerlichen Missbrauchsdeal ist es glücklicherweise nie gekommen – denn der Angeklagte hatte eigentlich gar kein schlechtes Ansinnen. Sondern?

Angebot: „Von jemanden essen lassen“

Sein Verteidiger klärt auf, spricht von „Abenteuerlust“ und einer „geschmacklosen Entgleisung“. Beim jungen Mann, Industriemechaniker und wohnhaft bei seinen Eltern in St. Georgen, hätten Youtube-Videos ebenjene Abenteuerlust geweckt. „Er hat da den Film ‚Unter Kannibalen‘ angeschaut“, erklärt der Rechtsanwalt. Dabei habe sich ein Opfer Kannibalen angeboten, um verspeist zu werden.

Der junge Mann habe nicht glauben können, dass es so etwas tatsächlich gibt und wollte dazu eigene Erkenntnisse sammeln. Konsequenz: Er bat sich in der Online-Community an und erklärte, dass er sich „gerne mal von jemanden essen lassen“ würde. Weitere Konsequenz: Die Polizei stand kurz darauf vor seiner Türe und wollte wissen, ob mit ihm alles in Ordnung ist. War es glücklicherweise.

Anbieter informiert die Polizei

Aus derselben Ungläubigkeit, dass es Leute geben würde, die ukrainische Kinder kaufen, habe er auf der Plattform das ekelhafte Angebot preisgegeben. Der Anbieter der Online-Community hatte, wie der zuständige Hauptkommissar vor Gericht erzählt, diese Unterhaltung und den Austausch der Bilder festgesellt und die Polizei informiert. Die Folge war eine Durchsuchung bei dem jungen Mann, bei der die Kripo die Datenträger konfiszierte. „Da haben wir aber nichts gefunden“, so der Ermittler.

Doch: Die Verbreitung der Bilder war anhand der IP-Adresse eindeutig festzustellen, weswegen es zur Anklage und zur Verhandlung kam. Und in der versuchte sein Verteidiger, die heißen Eisen aus dem Feuer zu holen. Denn für die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten ist die Strafe mindestens ein Jahr Haft.

Wirklichkeitsnahe Darstellungen reichen

Seine Argumente: Es sei offensichtlich, dass es sich bei dem Kinderporno-Bild um „eine künstliche Abbildung“ handle – eine Verurteilung aufgrund der „Episode der Unreife“ würde die berufliche Perspektive des jungen Mannes zerstören.

Für Staatsanwalt Meier war die Sache hingegen klar. Der Tatbestand war erfüllt worden, so reicht es laut Strafgesetzbuch, wenn es sich um „wirklichkeitsnahe“ Aufnahmen handelt. Es sei eine Grenze überschritten worden – er forderte deshalb ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

Richter Christian Bäumler sah ebenfalls keinen Ermessensspielraum. Die wirklichkeitsnahe Darstellung von Kinderpornografie würde reichen, zumal diese im Kontext des Missbrauchsangebots eindeutig sei. Er beließ es allerdings einem Jahr Haft, ausgesetzt auf Bewährung, sowie 50 Sozialstunden.