Die Gastronomen im Kreis Calw – wie hier Emin Emimi auf dem Vorstadtplatz in Nagold – können sich auf eine Öffnung vorbereiten. Foto: Fritsch

Gerade noch geschafft: Laut Robert-Koch-Institut lag im Landkreis Calw auch am Freitag die Inzidenz unter 100 – bei 99,2 um genau zu sein. Damit ist die 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten. Es folgen weitere Öffnungsschritte.

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Kreis Calw - Liegt der Inzidenzwert in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt die sogenannte "Bundesnotbremse" am übernächsten Tag außer Kraft. Im Kreis Calw war man am Freitag, 21. Mai, den fünften Werktag in Folge unter 100 – entsprechend gilt ab Sonntag, 23. Mai, das gestufte Öffnungskonzept aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg und die Maßnahmen aus dem Öffnungsschritt 1 können umgesetzt werden.

Das bedeutet unter anderem:

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt.

 Die Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.

Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, beispielsweise Supermärkte sind weiterhin unter Hygieneauflagen regulär geöffnet.

Andere Ladengeschäfte dürfen neben "Click & Collect" auch "Click & Meet" anbieten – entweder für einen Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Testkonzept oder für zwei Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche ohne Voranmeldung mit Testkonzept.

Ebenso dürfen körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudios wieder ohne vorherige Testpflicht öffnen. Bedingung ist hier die vorherige Terminbuchung sowie das Tragen einer medizinischer Maske aller Beteiligten während des gesamten Aufenthaltes.

 Die Gastronomie darf im Innen- und Außenbereich zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. Dabei ist ein Hygienekonzept zu erstellen. Zudem muss jeder Gast einen tagesaktuellen Test, Impfpass oder Genesenenbescheinigung vorweisen. Die Gastraumfläche je Gast ist genau begrenzt und die Kontaktdaten der Gäste müssen dokumentiert werden.

Kostenlose Schnelltest-Angebote im Kreis Calw

Die Beherbergungsbetriebe dürfen auch touristische Gäste empfangen. Diese müssen ohne Genesenen- oder Impfnachweis während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

Für die Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern dies unter Wahrung des Mindestabstands möglich ist. Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der SBBZ und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht zurückkehren.

"Mit den Öffnungen gewinnen wir etwas Normalität zurück. Ich freue mich sehr, dass touristische und gastronomische Angebote wieder öffnen dürfen – diese prägen unseren Landkreis. Das Leben wird sich jetzt wieder unbeschwerter anfühlen. Aber wir bewegen uns aktuell nur ganz knapp unter der Inzidenz-Grenze von 100. Deshalb ist es besonders wichtig, sich weiterhin an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Die Zahlen sind noch nicht stabil", so Landrat Helmut Riegger.

Gemäß dem Stufenplan des Landes müssen die jeweiligen Öffnungsschritte zurückgenommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Hier zählen auch Sonn- und Feiertage.

Info: Wer ab Sonntag sonst noch wieder öffnen darf

Unter anderem dürfen folgende Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (also mit tagesaktuellem Coronatest, Hygienemaßnahmen sowie Kontaktdokumentation) öffnen:

 Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen

 Kurse an Volkshochschulen innen bis zehn Personen, außen bis 20 Personen (keine Tanz- und Sportkurse)

 Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen (1,5 Meter Abstand muss eingehalten werden)

 Nachhilfeunterricht bis zehn Schüler (kein Gesangs-, Blas- oder Tanzunterricht)

 Archive, Büchereien und Bibliotheken (eine Person pro 20 m²)

 Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport bis 20 Personen in Sportanlagen und –stätten außen

 Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung

 Kulturveranstaltungen außen bis 100 Personen

 Zoologische und botanische Gärten (eine Person pro 20 m²)

 Museen, Galerien und Gedenkstätten (eine Person pro 20 m²)

 Freizeiteinrichtungen wie Minigolfanlagen, Hochseilgärten (bis 20 Personen) sowie  Außenbereiche von Schwimmbädern (eine Person pro 20 m²)

 Gastronomiebetriebe (6 – 21 Uhr) innen (ein Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand) und außen (AHA-Regeln)

 Touristische Beherbergungsbetriebe (alle drei Tage negativer Corona-Test erforderlich)

 Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Ausflugsschiffe etc. (max. Hälfte der vollen Besetzung)

 Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons oder Tierfriseurbetriebe (eine Person pro 20 m²)