Kritische Geister beim Vor-Ort-Termin: Simon Hänel, Jörg Scheibel, Gastgeber Markus Schindele und Carl Christian Hirsch (von links) diskutierten im Lager der Firma Schindele den Umgang mit Verpackungen in Deutschland und in ganz Europa. Foto: IHK

Der IHK-Umweltausschuss befasste sich im Lager der Firma Schindele in Baiersbronn kritisch mit der neuen EU-Verpackungsverordnung.

„Die aktuell im Trilogverfahren in letzter Stufe verhandelte Novelle der EU-Verpackungsverordnung wird das Kernproblem des noch bestehenden Regelwerks – nämlich die überbordende Bürokratie für alle Wirtschaftsakteure – nicht lösen“, wird der Vorsitzende des IHK-Umwelt- und Energieausschusses der IHK Nordschwarzwald, Simon Hänel, in einer Mitteilung der IHK zitiert.

Diese Aussage traf er nach der aktuellen März-Sitzung bei der Firma Schindele in Baiersbronn. „Wesentliche Forderungen der IHK-Organisation sind leider nicht in den nun final diskutierten Entwurf aufgenommen worden.“

„Dabei ist die geplante EU-Verpackungsverordnung nur eines vieler Beispiele. Die übermäßige Bürokratie stellt eine erhebliche Herausforderung für unsere Unternehmen dar. Sie müssen sich nicht nur den täglichen betrieblichen Anforderungen stellen, sondern auch noch einen beträchtlichen Teil ihrer Energie auf administrative Aufgaben verwenden. Dies hemmt ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfreude“, sagt Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald. 

Die aktuell gültigen Vorgaben der Verpackungsrichtlinie erfordern eine Registrierung in jedem EU-Land, in dem ein Unternehmen verpackte Ware in Verkehr bringt. Die Registrierungsverfahren der einzelnen Länder seien kompliziert und uneinheitlich.

Die IHK-Forderung einer EU-einheitlichen Registrierungs- und Lizenzierungssystematik wurde im vorliegenden Entwurf nicht umgesetzt. Eine Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat sollte – so der Vorschlag der IHK Nordschwarzwald – automatisch von allen anderen EU-Ländern anerkannt werden.

Umfang der Dokumentation auf das notwendige Minimum reduzieren

Der Dokumentationsaufwand im Verpackungsbereich sei insgesamt noch sehr hoch. Unternehmen melden teilweise identische Zahlen an Registrierungsstellen, Lizenzgeber und halten die Daten zusätzlich in ihrer betrieblichen Dokumentation vor. Dies sei unnötig. Insgesamt sei der Umfang der Dokumentation auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Die Mitglieder des IHK-Umwelt- und Energieausschusses stellten fest, dass man dem Ziel einer europaeinheitlichen Betrachtung im Verpackungsrecht zwar nähergekommen ist, aber sich leider nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern den „größten bürokratischen Aufwand“ geeinigt hat.

Dem eigentlichen Ziel der Novelle, nämlich die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle zu erhöhen, im Sinn der Circular Economy mehr Rohstoffe zu recyceln und damit in Europa zu halten, helfe die vorliegende Novelle nicht wesentlich weiter, heißt es in der IHK-Mitteilung.