Ein Kontrolleur riecht an einem Stück Fleisch. Die sensorische Untersuchung ist der erste Schritt bei der Kontrolle von Lebensmitteln – 1634 solche Untersuchungen hat es 2020 im Zollernalbkreis gegeben. Foto: Frey

Lebensmittelkontrolleure wurden in Bisingen fündig: In einem Imbiss entdeckten sie Mängel. Hunderte Male wird pro Jahr im Zollernalbkreis geprüft – ein Überblick.

Zollernalbkreis - Gammelfleisch im Restaurant oder fauliges Obst im Supermarkt: Behörden müssen über Ergebnisse amtlicher Kontrollen der Lebensmittelüberwachung berichten – allerdings nur in bestimmten Fällen.

Ein Blick in die aktuellen Ergebnisse zeigt seit Donnerstag einen aktuellen Fall in Bisingen: Mängel, die die Lebensmittelkontrolleure feststellten, sind auf der Internetseite des Landkreises öffentlich einsehbar. Dort steht auch, dass diese Mängel im August beseitigt wurden. Betroffen waren "Die Foodtrucker" aus Trochtelfingen, die zeitweise auf dem Edeka- Parkplatz an der Heidelbergstraße stehen. Außerdem werden im Zollernalbkreis insgesamt vier inzwischen gelöschte Beanstandungen aufgelistet – so ist es gesetzlich vorgegeben. Zum Vergleich: Im Kreis Tübingen sind es mit Stand 27. Oktober insgesamt 40, im Kreis Tuttlingen 16, im Kreis Freudenstadt 3. Dazu Fragen und Antworten:

Worum geht es bei der Veröffentlichung von Donnerstag?

Bei einem Imbiss in der Heidelbergstraße in Bisingen werden unappetitliche Funde gemeldet. In der Meldung von Donnerstag heißt es: Bei einer Kontrolle am 14. Juli wurden auf der Theke "im Zugriffsbereich der Kundschaft fertig zubereitete Lebensmittel (Backwaren) ohne Schutz vor Kontamination gelagert". Die Lebensmittelüberwachung meldet: "Der ruhende Teig wurde mit einem rohen und bereits angeschimmelten Holzstück festgehalten." Berichtet wird über Spinnweben neben dem Zubereitungstisch und diverse Wurstwaren, die bei Sommerwetter ohne Kühlung gelagert wurden. "Vom Schinken und von der Salami wurde eine Verdachtsprobe an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) gegeben." Die mikrobiologische Untersuchung habe ergeben, "dass eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel stattgefunden hat". Eine Nachkontrolle fand am 11. August statt, alle Mängel waren beseitigt. Die Eigentümer wollten sich gegenüber unserer Redaktion nicht äußern.

Wie oft werden einzelne Betriebe pro Jahr kontrolliert?

"Die vorgeschriebene Kontrollhäufigkeit ist für Betriebe mit niedriger Risikoklasse bis zu Betrieben mit höchster Risikoklasse unterschiedlich", heißt es dazu aus dem Landratsamt. Das bedeutet: In Lebensmittelbetrieben spielen immer auch Betriebsart, Verhalten des Lebensmittelunternehmers, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen und das Hygienemanagement eine Rolle.

Die sogenannte Allgemeine Verwaltungsvorschrift legt fest, wie oft kontrolliert wird. Je nach Risikoklasse ergibt sich eine Spanne von mindestens wöchentlich bis längstens dreijährlich. "So wird zum Beispiel ein Getränkeabholmarkt, der lediglich verpackte Lebensmittel mit einem geringen Risiko abgibt, alle drei Jahre, eine reine Schankwirtschaft alle zwei Jahre und eine Metzgerei alle neun Monate kontrolliert, bei Auffälligkeiten werden diese Fristen entsprechend verkürzt", sagt ein Sprecher des Landratsamts auf Frage unserer Redaktion.

Wie oft wurde zuletzt kontrolliert?

Im Jahr 2020 gab es 1634 Betriebskontrollen – in Albstadt 295, in Balingen 246 und in Hechingen 200. Im Jahr 2021 waren es 1152 Kontrollen (Albstadt 251, Balingen 208 und Hechingen 196). "In den Vorjahren wurden im Landkreis jeweils mehr als 2000 Betriebskontrollen durchgeführt." Die Zahl sank aufgrund der Corona-Pandemie stark – unter anderem, weil Betriebe teils geschlossen waren.

Unterm Strich: Wie viele Betriebe werden kontrolliert?

Insgesamt gibt es im Zollernalbkreis laut Landratsamt zirka 2300 zu kontrollierende Lebensmittelbetriebe.

In welcher Höhe wurden in den vergangenen Jahren Bußgelder verhängt?

Im Jahr 2020 wurden demnach Bußgelder in Höhe von insgesamt 2365 Euro erlassen. 2021 betrug die Höhe insgesamt 710 Euro – jeweils zuzüglich Gebühren, Auslagen und Gutachten.

Wann wird die Öffentlichkeit über einen Fall informiert?

Fälle müssen in dieser Liste veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von 350 Euro oder mehr erwartet wird und eine Verbindung zu einem Lebensmittel besteht. "Dies trifft in allen Fällen zu, wenn ein nicht unerhebliches Ausmaß zu erwarten ist oder es sich um einen wiederholten Verstoß handelt", so Maier. Darüber hinaus werde die Öffentlichkeit nicht informiert.