Das Urteil ist gefallen: Ein 50-Jähriger hat eine Bewährungsstrafe erhalten, weil er seinen Sohn mit einem Radschlüssel geschlagen hat. Foto: Deck

Amtsgericht Horb verurteilt 50-jährigen Angeklagten zu einjähriger Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Horb - Mit einem Radschlüssel schlug ein 50-jähriger Mann im Dezember 2014 seinen eigenen Sohn mehrmals auf den Kopf und verletzte diesen dabei schwer. Aus diesem Grund verurteilte ihn das Amtsgericht Horb gestern Morgen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.

In Bildechingen soll es einen verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und seinem Sohn gegeben haben. Der 50-jährige Familienvater habe dann einen Radschlüssel genommen und damit seinem 24-jährigen Sohn auf den Kopf geschlagen. Der zog sich dabei zwei Platzwunden zu und erlitt eine Gehirnerschütterung. Die darauffolgenden Tage musste das Opfer stationär behandelt werden.

Der Angeklagte stritt in der Verhandlung ab, das Werkzeug in der Hand gehabt zu haben und behauptete, dass sein Sohn ihn in der Garage des Familienhauses einsperrte und ihm das Garagentor ins Gesicht rammte.

Diese Behauptungen wiederlegten die geladenen Zeugen, unter denen auch die Ehefrau und zwei Söhne des Angeklagten waren. Laut deren Aussagen habe der Vater seinen Sohn wüst beschimpft und ihn mit dem Radschlüssel angegriffen. Als die Ehefrau ein vorbeikommendes Ehepaar um Hilfe rief, habe der Angeklagte sich vor den anwesenden Zeugen theatralische fallen lassen. Die Ehefrau brachte den Sohn daraufhin in ein Krankenhaus.

Der ältere Bruder habe dem Angeklagten den Radschlüssel abgenommen und ihn von dem Opfer getrennt. Laut der Aussage des hinzugerufenen Polizisten wurde der Angeklagte vom Notarzt noch intubiert. Der Sohn des Angeklagten warf dem Vater weiter vor, dass dieser unter psychischen Problemen sowie einer Spielsucht leide und auch Morddrohungen gegen ihn ausgesprochen habe.

Ein Sachverständiger, der sich in der Vergangenheit mit dem Angeklagten traf, sprach diesem eine post-traumatische Depression zu und eine Persönlichkeitsstörung. "Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit von seinem Vater geschlagen." Aus diesem Grund, würde er sehr schnell aggressiv reagieren.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer ein Jahr auf Bewährung als Strafmaß, da die Aussage des Angeklagten durch die Zeugenaussagen entkräftet worden seien. Der Richter folgte in seinem Urteil diesem Vorschlag und ging nicht auf die Forderung des Rechtsanwaltes ein, der die Aussagen seines Mandanten vertrat und einen Freispruch forderte.

Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung wirkte sich auf das Urteil ebenfalls strafmildernd aus. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt, zusätzlich muss der 50-jährige Familienvater bis Ende Oktober dieses Jahres 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.