Auf dem Hohenberg droht offenbar doch kein Dauerstau-Horrorszenario. Foto: Hopp

Verkehrsministerium: "Kein Planungsstopp" – Missverständnis in der Abstimmung.

Horb - Das Horrorszenario vom Dauerstau auf dem Hohenberg ist abgewendet! Jetzt bestätigt Verkehrsminister Winfried Hermann ("Ich bin ein Fan der Horber Hochbrücke"), dass die Ortsumfahrung Hohenberg doch weitergeplant wird.

Sein Sprecher Edgar Neumann: "Der Vorwurf, dass der Minister einen Planungsstopp für die Ortsumfahrung Hohenberg verfügt habe, ist nicht zutreffend. Es gibt weder einen Planungsstopp noch eine Verfügung des Ministers in dieser Richtung! Die Maßnahme der Ortsumfahrung Hohenberg hätte eigentlich in die Stufe 1 der Umsetzungskonzeption aufgenommen werden müssen. Offensichtlich gab es hier ein Missverständnis in der Abstimmung zwischen dem Regierungspräsidium Karlsruhe und dem Ministerium für Verkehr. Dies wird korrigiert."

Hintergrund: In der Regionalversammlung Nordschwarzwald wurde Ende April über die Konsequenzen aus der Straßenbaukonferenz von Verkehrsminister Winfried Hermann diskutiert. Zu Gast auch: Axel Speer, Leiter des Verkehrsreferats des RP Karlsruhe. Heftig kritisiert: Der Fahrplan, den das Landesverkehrsministerium auf der Straßenbaukonferenz Mitte März für das RP Karlsruhe vorgelegt hatte. Inhalt: Die Straßenbaumaßnahmen, die weiter geplant werden sollen. Enthalten im Fahrplan: Die "gesetzten" Straßenbauprojekte. Dort aufgelistet: Die Hochbrücke Horb, die Umfahrung Rauher Stich mit der Überquerung des Bahnübergangs Seewald. Nicht drin: Die Ortsumfahrung Hohenberg. Doch das war offenbar nur ein Irrtum.

Schock für die Regionalversammlung. Für Mitglied Wolfgang Kronenbitter ein Horrorszenario. Denn: Nach der Fertigstellung der Hochbrücke Ende 2022, der Fertigstellung der neuen Bundesstraße 28 vom Industriegebiet Heiligenfeld bis Bittelbronn (nach heutigen Schätzungen zwischen 2025 und 2027 fertig) hätten sich geschätzt 20 000 Fahrzeuge täglich durch die Straße zwischen ATU, Real und ahg gezwängt (wir berichteten). Kronenbitter hatte damals gesagt, dass ein Planungsstopp die Konsequenz habe, dass die Ortsumfahrung Hohenberg komplett neu aufgesetzt werden müsse. Der Start dieser Neuplanung: Frühestens 2030. Dauer einer Neuplanung: Optimistisch geschätzt sieben Jahre. Ein Horrorszenario für den Hohenberg. Zehn Jahre lang Dauerstau.

Doch dieses Horrorszenario – so stellt Verkehrsminister Hermann klar – wird so nicht kommen. Sein Sprecher Edgar Neumann: "Für die Ortsumfahrung Hohenberg läuft die Vorplanung des damals noch vordringlichen Projektes bereits seit 2008. Um die Planungen zu beschleunigen, hat die Stadt zu den Projekten Hochbrücke Horb und Ortsumfahrung Hohenberg sogar einen Interessensbeitrag zu den Planungskosten von einer Millionen Euro beigesteuert. Nach derzeitigem Stand kann die Vorplanung Ende 2018 abgeschlossen werden."

Große Erleichterung bei Wolfgang Kronenbitter. Er sagt: "Nach den vom Verkehrsministerium des Landes bei der Straßenbaukonferenz am 20. März vorgestellten Unterlagen ist sowohl das Regierungspräsidium Karlsruhe als auch der Regionalverband Nordschwarzwald davon ausgegangen, dass die im vordringlichen Bedarf mit Planungsrecht enthaltenen Maßnahmen in der Region Nordschwarzwald nicht weitergeplant werden, sondern erst nach dem Jahr 2030 geplant werden können.

Sollte dies für die Umfahrung Hohenberg nicht zutreffen und in die Stufe 1 der Umsetzungskonzeption aufgenommen werden, ist dies erfreulich und auch aus den bekannten Gründen sinnvoll und notwendig. Es bleibt zu hoffen, dass entsprechend der Aussage des Landesverkehrsministeriums nun die Planungen für die Umgehung Hohenberg zeitnah fortgeführt werden und auch die notwendigen Planungskapazitäten personeller und finanzieller Art zur Verfügung gestellt werden."

Doch was hat der Fahrplan zu bedeuten? Neumann: "Es gibt die rechtliche Verpflichtung, dass alle Maßnahmen, die im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich in Baden-Württemberg eingestuft sind, geplant werden müssen. Der Bund hat weiter Projekte mit Stern im dringlichen Bedarf gekennzeichnet. Diese dürfen, müssen aber nicht geplant werden. Im weiteren Verlauf des Jahres wird es eine Verbändevereinbarung geben: Dann dürfen Kommunen die Planung von Projekten im vordringlichen Bedarf finanzieren – müssen diese aber bis zum Ende planen. Das ist eine Option, um die Umsetzung möglicherweise zu beschleunigen. Projekte im dringlichen Bedarf sind davon ausgeschlossen – um zu verhindern, dass diese vor denen im vordringlichen Bedarf umgesetzt werden." Eine Anti-Vordrängel-Regel.

Jetzt – ohne Planungsstopp – wird mit Volldampf an der Trasse weitergeplant. Zuletzt hatte es noch zwei Varianten gegeben: Die Mitbenutzungstrasse. Heißt: Die bisherige Straße wird genutzt, allerdings mit Rampen und Überführungen für mehr Verkehr fit gemacht. Oder eine Umfahrung außen herum.

Wenn diese Planungen fertig sind, dann gibt es nur eine Chance für eine dann schnelle Realisierung: Die Ortsumfahrung Hohenberg steht nicht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans bis 2020 Kronenbitter: "Das baureife Projekt hat dann nur eine Chance – wenn andere Verkehrsprojekte sich in einem Jahr verzögern. Dann kann es vom Bund als Ersatzmaßnahme kurzfristig eingeschoben werden."