Das Amtsgericht Horb musste einen Putz-Streit unter Nachbarn schlichten. (Symbolbild) Foto: dpa

Amtsgericht muss Auseinandersetzung unter Nachbarn klären. Mann taucht einfach nicht auf.

Horb - Zoff um eine ungeputzte Toilette und eine nichtgemachte Kehrwoche gibt es unter Nachbarn sicher öfter, doch seltener landen sie vor Gericht. Allerdings endete dieser Fall sogar mit dem Vorwurf der Körperverletzung.

Das Amtsgericht Horb: Eine Schulklasse nimmt im Zuschauer-Bereich Platz. Und sie bekommt gleich einen tiefen Einblick in die Untiefen der menschlichen Abgründe, die sich da vor Richter Albrecht Trick entblättern.

Auf der Anklagebank sitzt ein Mann, der seinen Nachbarn laut Anklage körperlich misshandelt haben soll. Dabei scheint es offensichtlich um mangelnde Hygiene zu gehen. Ein Schlamper-Streit also. Dabei reizen sich die Nachbarn bis zur Weißglut. Der Auslöser: Der eine habe beim Kloputzen und der Kehrwoche geschludert. So schildert es der junge Mann, der auf der Anklagebank sitzt. Der Mann mit der dunklen Camouflage-Jacke und den schwarz-weißen Adidas-Turnschuhen. Seitdem sein Nachbar dort wohne, mache er nur Stress. "Er beschimpft mich als Schwein oder Hurensohn. Weil er immer so einen Stress macht, hat der Hausmeister seine Zimmertür entfernen lassen."

Am 13. Juli diesen Jahres zofft es dann richtig zwischen den Mietern. "Ich war gerade im Zimmer, da trat er gegen die Tür. Ich fragte: Was soll das? Er fuhr mich an, warum ich das Klo nicht richtig sauber mache. Und warum ich die Kehrwoche auch nicht ordentlich verrichte." Zur Erläuterung fügt der junge Mann hinzu, dass es sechs Zimmer gebe, aber nur eine Toilette.

Dann flippte der Andere wohl aus, so der Angeklagte: "Er hielt mich fest, war sehr aggressiv. Vermutlich wegen etwas anderem. Er schlug mich mit seinen Fäusten. Es gab eine Rangelei, wir schlugen uns. Dabei gingen jede Menge Gegenstände im Zimmer zu Bruch." Schließlich habe der junge Mann seinen Angreifer mithilfe eines Gegenstandes eingeschüchtert. "Ich rief die Polizei an. Die sagten, ich soll ins Revier kommen und Strafanzeige stellen. Doch ich hatte Angst, dass er noch mal Probleme macht und bin deshalb nicht raus." Sein Nachbar dagegen ging zur Polizei.

Richter Trick wollte wissen, warum der Angeklagte nicht später zur Polizei gegangen sei. "Ich habe dann per Post einen Brief bekommen. Ich bin aber nicht zum Termin auf das Revier gegangen – weil ich kein Deutsch kann."

Dieser Teil der Beweisaufnahme ist vorbei. Die spannende Frage natürlich: War das wirklich der Anlass zum Streit?

Dazu müsste der Nachbar angehört werden, den lässt Richter Trick vergeblich ausrufen. Er ruft bei der Polizei an. Diese geht am Haus vorbei. Richter Trick: "Die Beamten waren am Gebäude. Es ist verschlossen. Ein Klingelschild mit dem Namen gibt es nicht."

Der Richter fragt, ob er die Telefonnummer seines Nachbarn habe. Der verneint. Trick: "Wohnt er noch dort? Hat er einen eigenen Briefkasten?" Der Angeklagte: "Er wohnt noch dort. Ich habe ihn heute morgen gesehen. Es gibt aber nur einen gemeinsamen Briefkasten."

Dann beantragt die Staatsanwältin ein Ordnungsgeld gegen den Nachbarn, weil er nicht vor Gericht erschienen ist. Der Richter befürwortet das. Macht schon Mal 300 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.

Und: Am Dienstag, 13. November, erwartet den Mann die Vorführung durch die Polizei. Zur Fortsetzung der Verhandlung. Und zur Klärung der Frage, ob die Vorwürfe der Schlamperei stimmen oder ob vielleicht doch mehr hinter dem Streit steckt.