Zankapfel: Das Waldner-Arreal in Horb. Foto: Müssigmann

Anwohner per Brief informiert. Einwände abgelehnt. Droht neuer Ärger um Projekt für altersgerechtes Wohnen?

Horb - Ob das Ärger mit den Anwohnern gibt? Das Rathaus hat jetzt die Baugenehmigung für das Gebäude mit altengerechtem Wohnen erteilt.

Eine Stadtsprecherin: "In den Grundzügen der Planung, wie sie in der Sitzung der Städtebau- und Sanierungsausschusses vorgestellt wurden, ergaben sich keine Änderungen. Mit der Baugenehmigung ist eine Ausnahme, wie sie in der Stadtgestaltungssatzung auch vorgesehen ist, erteilt worden."

Die Anwohner wurden per Brief informiert. Ihre Einwände wurden abgelehnt, so die Stadtsprecherin: "Die vorgebrachten Einwendungen wurden abgewogen und als unbegründet zurückgewiesen. Die Nachbarn, welche Einwendungen gegen das Bauvorhaben vorgebracht haben, wurden entsprechen informiert."

Bei den Anwohnern heißt es: "Uns verwundert schon, dass das in der Begründung für die Baugenehmigung auch auf die Höhe der Gutermannschule verwiesen wurde. Die steht aber woanders." Man habe aber, so heißt es, das Schreiben noch nicht komplett ausgewertet.

Anwohner, wie Familie Bok, die gegenüber wohnt, hatten schon bei der ersten Präsentation des Baus im Herbst 2014 gegen die Massigkeit und die Höhe des Gebäudes protestiert. Thomas Bauer, sachkundiger Einwohner im Städtebau- und Sanierungsausschuss, hatte damals mit Hubert Dettling Beschwerde beim zuständigen Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe eingelegt. Das RP gab dem im Februar 2015 Recht – unter anderem wegen "Verstoßes gegen die Stadtgestaltungssatzung". Es wurden zu viele Befreiungen von den Auflagen erteilt. Daraufhin wurde die Stadtgestaltungssatzung geändert (wir berichteten).

Zuletzt wurde der neue Entwurf für ein Gebäude mit 36 Wohnungen im Städtebau- und Sanierungsausschuss Mitte März präsentiert. Antonius Kirsch, Niederlassungsleiter der BDP aus Stuttgart und damit Vertreter des Investors, hatte damals gesagt: "Wir haben die Fassade neu gegliedert. Das Gebäude wurde um 50 Zentimeter gekürzt, die Attika-Brüstungen um 30 Zentimeter gedrückt. Die Attika-Höhe des Hauptdachs bleibt erhalten."

Nach der SBS-Sitzung hatte einer der Anwohner, Christian Bok, angekündigt: "Das Gebäude ist schlicht einen Stock zu hoch. Wir werden jetzt juristische Schritte prüfen." Der Schwarzwälder Bote hatte versucht, Bok in den vergangenen Tagen telefonisch zu erreichen. Bisher erfolglos.

Hat diesmal auch das Regierungspräsidium zugestimmt? Gab es Befreiungen oder Ausnahmen? Die Stadtsprecherin: Es wurde auch eine Ausnahme beziehungsweise Befreiung erteilt von den Vorschriften der Landesbauordnung, welche insbesondere mit den geplanten Seniorenwohnungen begründet sind. Es ist Aufgabe der Stadt Horb a. N.ckar als untere Baurechtsbehörde über einen eingereichten Bauantrag zu entscheiden. Hinsichtlich der Baugenehmigung beziehungsweise der Prüfung des Bauantrages nimmt die Baurechtsbehörde eine staatliche Aufgabe wahr. Der Städtebau- und Sanierungsausschusses wirkt lediglich beratend hinsichtlich Gestaltungsfragen mit."