Ein idyllisches Bild der Eyach: Doch die Mühringer sorgen sich, dass der Fluss wieder eine zerstörerische Kraft entwickeln kann – so wie beim Jahrhunderthochwasser 2013. Foto: Hopp

Behörde kündigt finale Abstimmung mit der Stadt Horb an. RP: Unterschrift im ersten Quartal.

Horb-Mühringen - Noch einmal davongekommen! Mühringen blieb (vorerst) vom Hochwasser verschont. Und der Hochwasserschutz soll nun endlich kommen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) hat sich aber zunächst ein neues Zeitfenster gegeben.

Eigentlich hatte das RP bereits für den Herbst die notwendige Unterschrift angekündigt, damit der Hochwasserschutz endlich geplant werden kann (wir berichteten). Das Mühringer Jahrhunderthochwasser liegt bereits rund fünf Jahre zurück.

Zwar kündigt das RP auf Anfrage unserer Zeitung nun an, dass auf Grundlage der Ergebnisse der Flussgebietsvoruntersuchung der Eyach nun die Hochwasserschutzmaßnahmen für den Horber Ortsteil Mühringen umgesetzt werden könnten. Doch im schlechtesten Fall könnten die Planungen erst Ende März losgehen. "Nach abschließender Fertigstellung und Abstimmung der Vereinbarung mit der Stadt Horb ist beabsichtigt, diese im ersten Quartal 2018 zu unterzeichnen."

RP begründet

Um welche Vereinbarung es sich handele, erklärt das RP: Vorgesehen sei, dass die Stadt Horb als Träger der Maßnahme fungiert und dabei die Planung eng mit dem Landesbetrieb Gewässer abstimmt. "Hierzu ist eine Vereinbarung des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe mit der Stadt Horb zur Umsetzung der Maßnahme sowie der finanziellen Beteiligung zu treffen. Die Verteilung der Kosten soll entsprechend dem üblichen Schlüssel für Maßnahmen an den in der Unterhaltungslast des Landes liegenden ›Gewässern I. Ordnung‹ (70 Prozent Land (LBG) und 30 Prozent Stadt) erfolgen."

An der Stadt Horb scheint es aber nicht zu hängen, dass es jetzt erst zu dieser Abstimmung und Fertigstellung kommt. Denn auch die Stadtverwaltung hatte auf Anfrage unserer Zeitung erklärt, dass sie auf die finale Unterschrift des RP bereits seit dem vergangenen Herbst warte.

Die Angabe "erstes Quartal" bedeutet, dass es im schlechtesten Fall zu einer Verzögerung von fast einem halben Jahr zur bisherigen Ankündigung des RP kommen könnte. Mühringens Ortsvorsteherin Monika Fuhl kommentiert: "Da bin ich mal gespannt, wann wir mit der Unterschrift rechnen können."

Kern schreibt an Kressl

Der FDP-Landtagsabgeordnete Timm Kern hat unterdessen an die Regierungspräsidentin Nicolette Kressl geschrieben. "Für Herbst 2017 erwartete die Stadt Horb die Zusage durch das Regierungspräsidium Karlsruhe für eine Vereinbarung zu Planung und Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen. Leider ist diese Zusage bisher noch nicht eingetroffen, was bei den Menschen vor Ort verständlicherweise zu Unruhe führt, gerade wenn es wie Anfang des Jahres zu enormen Regenfällen kommt.

Einen entsprechenden Artikel aus der Lokalzeitung habe ich Ihnen angehängt. Ich bitte Sie deshalb, der Sache nachzugehen und darauf hinzuwirken, dass für Horb-Mühringen schnellstmöglich die nächsten Schritte für einen wirksamen Hochwasserschutz gegangen werden können. Angesichts langer Planungsphasen und ausgebuchten Baufirmen ist schon jetzt mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen."

OB: "Wir sind bereit"

Oberbürgermeister Peter Rosenberger hätte sich auch einen früheren Zeitpunkt gewünscht, doch bringt er Verständnis auf. Der Klimawandel habe das Thema Hochwasser verstärkt. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass das RP das mit einer Stellenaufstockung kompensiert hat." Die Stadt stehe nun "Gewehr bei Fuß". "Für uns ist alles klar und ich denke auch, dass wir uns mit dem RP schnell einig werden. Wir haben bereits 300.000 Euro für dieses Vorhaben im Haushalt eingeplant. Ich denke aber, dass wir sie erst 2019 benötigen werden." Die Stadt Horb hatte die ersten gutachterlichen Vorplanungen ja bereits übernommen. "Das war der richtige Schritt, den auch das RP so anerkannt hat."

Der Fall Mühringen ist komplex. Darauf weist auch OB Rosenberger hin. Denn zwei Regierungspräsidien müssen sich miteinander abstimmen: Karlsruhe und Tübingen. Außerdem muss darauf geachtet werden, welche Auswirkungen der Hochwasserschutz im Zollernalbkreis (RP Tübingen zuständig) auf Mühringen (RP Karlsruhe) hat.

Auf diese Problematik weist das RP Tübingen auf Anfrage hin: "Die in der Ortschaft Horb-Mühringen (Zuständigkeitsbereich Regierungspräsidium Karlsruhe) geplanten Maßnahmen wurden nach hiesigem Kenntnisstand während der Erarbeitung der Vorstudie zunächst nicht weiter vorangetrieben, um keine Randbedingungen zu schaffen, die gegebenenfalls ein optimales Gesamtkonzept unmöglich machen würden."

Schwierige Abstimmung

Doch nun scheint Klarheit zu herrschen: "Mit dem jetzt vorliegenden Ergebnis der Vorstudie konnten die Hochwasserschutzmaßnahmen in Horb-Mühringen bestätigt werden. Insbesondere konnte nachgewiesen werden, dass Maßnahmen im Oberlauf der Eyach (Zuständigkeitsbereich Regierungspräsidium Tübingen) praktisch keine beziehungsweise allenfalls eine geringe Reduzierung des notwendigen Aufwands/der notwendigen Schutzhöhe in der Ortschaft Horb-Mühringen bewirken."

Für das Einzugsgebiet der Eyach sei in einer Flussgebietsvorstudie vorläufige Hochwasserschutzvarianten entwickelt und hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet. Die Beauftragung dieser Vorstudie sei RP Tübingen im September 2015 abgestimmt sowohl mit dem Landesbetrieb Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe wie auch mit den betroffenen Eyach-Kommunen.

"Die Basis der Untersuchungen bildeten neben den Hochwassergefahrenkarten für das Einzugsgebiet der Eyach und den vorhandenen Hochwasserschutzüberlegungen der Kommunen und Landesbetriebe Gewässer in Karlsruhe und Tübingen auch die bereits ermittelten Schadenspotenziale für die Ortschaft Horb-Mühringen, das bereits geplante Rückhaltebecken an der Steinach (Stadt Balingen) sowie die Hochwasserschutzkonzeptionen für Albstadt-Pfeffingen, Margrethausen sowie Lautlingen."

Vorstudie als Grundlage

Seit Anfang 2017 liege nun die fertige Vorstudie vor. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. "Ende 2017 wurde die Flussgebietsuntersuchung beauftragt. In deren Rahmen erhalten die betroffenen Kommunen und das Land Baden-Württemberg (beziehungsweise ein eventuell noch zu gründender ›Hochwasserschutzverband‹) die erforderlichen Entscheidungshilfen zur Auswahl einer Vorzugsvariante, die wiederum Basis sein wird zur Vorbereitung der erforderlichen Wasserrechtsverfahren."

Rosenberger sagt: "Es war richtig, dass wir abgewartet haben. Wir hatten zuvor ja überlegt, ob wir vorab in den Hochwasserschutz in Mühringen investieren. Aber wir wussten nicht, welche Auswirkungen die Schutzmaßnahmen im Zollernalbkreis auf Mühringen haben würde. Es wäre ärgerlich gewesen, wenn wir umsonst in den Hochwasserschutz investiert hätten."