An einigen Orten macht die Bürgerinitiative Hau & Holzwiese auf sich aufmerksam. Foto: Lück

Verwaltung weist Vorwürfe von Klaus Dürr zurück. Schlussfolgerungen fehlten fachliche Grundlagen.

Horb-Ahldorf - Jetzt nimmt auch die Landesregierung zum ersten Mal offiziell Stellung zum geplanten Gewerbegebiet Hau- und Holzwiese. Wichtigste Aussage: Fällt der Wald, muss er woanders wieder aufgeforstet werden.

Eine "kleine Anfrage" beschäftigt sich mit dem Gebiet Hau- und Holzwiese. In Drucksache 16/4551 schreibt Ministerialdirektor Michael Kleiner aus dem Wirtschaftsministerium unter Punkt 6: "Die Planungen würden einen erheblichen Eingriff (dauerhafte Waldumwandlung von circa 17 Hektar Wald) und Verlust der Waldfunktionen einschließlich der Schutzfunktion für Boden- und Wasser darstellen." Dazu brauche es eine Umwandlungsgenehmigung. Diese wäre aber nur dann möglich, sofern durch ein entsprechendes Ausgleichskonzept der Verlust der Waldfunktion ausgeglichen werden könne. Durch die Ersatzaufforstung wäre "der Verlust an CO2-Bindung wieder ausgeglichen".

Problem Wasserqualität?

Was auch noch zu einem neuralgischen Punkt werden könne: die Egelstalquelle, die 13 Orte mit Trinkwasser versorgt. Kleiner antwortet: "Der betroffene Wald dient der Sicherung eines ausgeglichenen Wasserangebotes mit guter Wasserbeschaffenheit. Die Erhaltung des Waldes stellt den besten Schutz für das Grundwasser dar und gewährleistet eine qualitativ hochwertige Grundwasserneubildung."

Gestellt hatte die kleine Anfrage der für den Wahlkreis Freudenstadt zuständige AfD-Landtagsabgeordnete Klaus Dürr. Er zieht das Fazit: "Die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau muss für die Stadt Horb wie eine schallende Ohrfeige wahrgenommen werden, war aber für jeden mit einem gesunden Maß an Menschenverstand absehbar."

Bereits jetzt sei erkennbar, dass das Plangebiet sich innerhalb eines vom Regionalverband Nordschwarzwald festgelegten regionalen Grünzugs befinde, in dem neue Siedlungs- und Gewerbeansätze nicht zulässig seien, so die Einschätzung von Dürr. Die Landesregierung hatte auf die Frage nach den betroffenen naturschutzrechtlichen Gebieten unter anderem erklärt: "Die geplante Gewerbefläche liegt im Geltungsbereich des Naturparks ›Schwarzwald Mitte/Nord‹. Im Bereich der geplanten Gewerbefläche sind mehrere gesetzlich geschützte Waldbiotope (Dolinen) kartiert." Dies war im Vorfeld bereits schon von der Bürgerinitiative Hau und Holzwiese beanstandet worden, die sich kurz nach bekannt werden der Planungen der Stadt Horb gegründet hatte.

Die Landesregierung betont zudem, dass eine "abschließende naturschutzfachliche Einschätzung" durch die zuständige Untere Naturschutzbehörde erst möglich sei, wenn entsprechenden Unterlagen (Landschaftspflegerischer Begleitplan und die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) vorliegen. Dürrs Einschätzung zum geplanten Projekt: "Es ist mir völlig unverständlich, warum der Oberbürgermeister der Stadt Horb so ein in meinen Augen an dieser Stelle völlig fragwürdiges Projekt tatsächlich in Erwägung zieht, welches einerseits offensichtlich aus ökologischen Gründen zum Scheitern verurteilt sein muss und andererseits auch (zu Recht) auf deutlichen Widerstand in der Bevölkerung trifft."

Stadt: keine Neuigkeiten

Doch was sagt die Stadt Horb zu den Antworten auf die Kleine Anfrage und den kritischen Kommentaren Dürrs? Sie erkennt keine neuen Informationen und weist die Vorwürfe von Dürr zurück. Die Schlussfolgerungen des AfD-Mannes seien größtenteils nicht nachvollziehbar und es würden fachlichen Grundlagen fehlen. Der Umstand der Waldumwandlung durch eine entsprechende Ersatzaufforstung sei beispielsweise allgemein bekannt. Auch das Thema Wasserqualität greift die Stadt auf: "Vom Wirtschaftsministerium wurde richtig dargestellt, dass sich die Planfläche in Zone III eines Wasserschutzgebietes befindet. Dieser Umstand ist längst bekannt. Auch das Industriegebiet Heiligenfeld liegt in Teilen in der Wasserschutzzone III, was zeigt, dass dies nicht unbedingt ein Hinderungsgrund darstellt. Deshalb wurde ja auch ein hydrogeologisches Gutachten beauftragt."

Die Stadt Horb betont, dass erst die Eignung des Gebiets untersucht werde, bevor über konkrete Planungsschritte entschieden würde. Es sei aufgrund einer "transparent und öffentlich dargestellten Vorgehensweise der Stadtverwaltung" nicht nachvollziehbar, warum Oberbürgermeister Rosenberger oder die Stadtverwaltung in "Erklärungsnot" sein sollten.

Kritik an Abgeordneten

Dann bläst die Stadtverwaltung in ihrer Antwort zur Attacke gegen den AfD-Mann Dürr: "Dass ein Landtagsabgeordneter ohne fachliche und konkrete Kenntnisse Forderungen aufstellt, ist aus Sicht der Stadtverwaltung bedenklich."

Das Wirtschaftsministerium habe völlig zu Recht auf die Zuständigkeit der Stadt Horb – und damit des Gemeinderates – im Rahmen der kommunales Selbstverwaltung nach Artikel 28 Grundgesetz hingewiesen. Verärgert zeigt sich die Stadt zwischen den Zeilen wohl nicht nur über Dürr, sondern über alle Abgeordneten. "die sich bereits medienwirksam mit der Bürgerinitiative vor Ort getroffen haben". Diese hätten es weder im Vorfeld, noch im Nachgang für notwendig erachtet, ihre Eindrücke mit Informationen der Stadt Horb in eine objektive Abwägung zu bringen.

Bürger-Ini nimmt Stellung

Und was sagt die Bürgerinitiative zu den Neuigkeiten? Christina Nuss, Sprecherin der Bürgerinitiative "Hau und Holzwiese", die sich gegen das geplante Gewerbegebiet wehrt: "Ich lese diese Informationen – die Pressemitteilung von Klaus Dürr und die Antwort der Landesregierung – zum ersten Mal. Die Antworten der Landesregierung sind die, die wir auch noch unseren bisherigen Recherchen so erwartet haben. Wir denken, das Gewerbegebiet ist damit nicht vom Tisch. Weil die Stadt sich bemühen wird, alle möglichen Ausnahmen zu begründen, um ihre Pläne durchzusetzen. Wir müssen weiter am Ball bleiben."