Amtsgericht: Mayk Herzog wehrt sich gegen "Container-Knöllchen" / Richter spricht ihn schuldig

Horb. Klar, dass er sich auch gegen das "Container-Knöllchen" der Stadt wehrt: Mayk Herzog. Er hatte das Bußgeld erhalten, als das Rathaus am 23. Mai in einer spektakulären Aktion das Lotzer-Haus versiegelte. Deshalb ging er vor dem Amtsgericht gegen die 60 Euro vor.

Er steuert zielsicher auf die Sitzreihe rechts im Sitzungssaal 103 zu – hier sitzen normalerweise die Ankläger. Auf einen Hinweis der Presse nimmt er dann links bei den Verteidigern Platz. Herzog lacht: "Ich kenn mich nicht so aus bei Gericht."

Dann eröffnet Richter Albrecht Trick die Verhandlung. Herzog: "Der ganze Ablauf war absurd." Denn er wollte an diesem Tag eigentlich eine "Messie-Wohnung" im Lotzer-Haus räumen lassen. "Auf Aufforderung der Stadt, um eine Rattenplage zu verhindern." Deshalb hatte er den Container bestellt, er wurde auf den Gehweg neben das Haus gestellt. Das Problem: Es war zu diesem Zeitpunkt unklar, ob er auf privater oder städtischer Fläche steht. "Deshalb wurde das vor ungefähr acht Wochen neu vermessen und markiert."

Gleichzeitig rückte das Rathaus mit Ordnungsamtsleiter, Thomas Staubitzer, Bürgermeister Ralph Zimmermann und drei Bauhof-Mitarbeitern an. Dazu vier Polizisten. Sie wollten kontrollieren, ob Herzog illegal im Lotzer-Haus weiterbaut. Herzog: "Während der ganzen Aktion war ich natürlich vor Ort. Ich musste viel rumrennen. Als Bürgermeister Zimmermann kam, war ich keine zehn Meter von ihm entfernt. Staubitzer war auch vor Ort. Ich verstehe nicht, dass man nicht direkt auf mich zukommen kann, wenn der Container falsch steht. Den kann man doch ganz locker mit zwei Mann fünf Meter verschieben – auf den Pflastersteinen geht das ganz leicht, wenn er leer ist." Stattdessen, so Herzog, wurde der Container vom Bauhof kurzerhand geräumt und ein Bußgeld fällig.

Herzog: "Da parken überall Autos auf dem Gehweg – im ganzen Mühlgässle. Die versperren den Fußgängern genauso den Weg wie der Container." Er hatte auch sofort Beweisbilder auf seinem Tablet parat. Richter Trick: "Warum zeigen sie solche Falschparker nicht an?" Herzog: "Ich? Nie. Solche Kindergartenaktionen überlasse ich der Stadt Horb."

Von der Täterrolle in die Opferrolle schien Herzogs Strategie zu lauten, von der sich Trick jedoch nicht beirren ließ. Er wieß den Angeklagten ruhig darauf hin, dass es keine Sonderabstellgenehmigung für den Container beantragt habe und dieser auch nicht ausreichend beleuchtet sowie abgesperrt gewesen sei. Trick erzählt von einem Fall, den er in Albstadt verhandelt hatte, bei dem sich ein Fahrradfahrer wegen eines unbeleuchteten Containers im Dunkeln schwer verletzte. Herzog verteidigt sich: "Der Container wäre um 17 Uhr wieder weg gewesen – da ist es noch hell. Die Stadt Horb legt alles darauf an, mich mürbe zu machen."

Richter Trick hat genug gehört. Er fragt Herzog, ob er auf ein Urteil besteht oder der "Sünder" seinen Einspruch gegen das "Container-Knöllchen" zurückzieht: "Das wäre günstiger für sie." Herzog: "Ich bestehe auf ein Urteil. Das zahle ich!"

Dann legt Herzog sein Plädoyer ab: "Unschuldig. Die Stadt hat mir keine Frist gesetzt, den Container zu versetzen. Außerdem war die ganze Aktion reine Willkür gegen mich, weil ich in unmittelbare Nähe war." Willkür? Richter Albrecht Trick wird plötzlich ernst: "Willkür ist eine Beleidigung, wenn sie das jemandem vorwerfen. Beispielsweise der Stadt." Herzog: "Ihnen werfe ich doch keine Willkür vor. Sondern der Stadt und dem Bürgermeister. Wenn die das stört, dann sollen die doch noch eine Beleidigungsklage machen."

Der Richter zieht sich kurz zurück und spricht Herzog dann schuldig – wegen der fahrlässigen Aufstellens eines Verkehrshindernisses: "Damit müssen Leute auf die Straße ausweichen. Das will die Stadt nicht, das will auch der Gesetzgeber nicht. Ich würde es mir wünschen, dass Sie einen Ausgleich suchen mit der Stadt." Herzog lehnt das ab, sagt: "Ich habe noch zehn andere Sachen mit der Stadt laufen."

Damit macht er klar: Er hat noch ein paar Streiteisen im Feuer. Und die wird er wohl so schnell nicht verglühen lassen.