Eine 60-jährige Seniorenbetreuerin steht wegen gewerbsmäßiger Untreue vor Gericht. Symbolbild. Foto: dpa-Zentralbild

Vier Senioren um insgesamt 47.000 Euro gebracht. 60-Jährige kriegt Bewährungsstrafe.

Horb - Eine 60-jährige Seniorenbetreuerin aus einem Horber Teilort hat sich vor dem Horber Schöffengericht verantworten müssen. Die Anklage lautete auf gewerbsmäßige Untreue.

Richter Christian Ketterer ließ schon vor Verlesen der Anklage verlauten, dass nicht die komplette Anklage verlesen wird, da dieses mindestens eine Stunde dauern würde. Laut einem neuerlichen BGH-Urteil ist es erlaubt, sich auf einige Anklagepunkte und den Begehungszeitraum zu beschränken.

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Kaulmann, war damit einverstanden. Die Angeklagte war durch ein Vormundschaftsgericht ehrenamtlich bestellt, sich um die Vermögensbetreuung, Rente, Unterhalt, Gesundheitsfürsorge von alten Leuten zu kümmern, die selber dazu nicht mehr in das Lage waren.

Sie war dadurch in der Lage, unter anderem Barabhebungen und Überweisungen ihrer zu betreuenden Personen vorzunehmen. Sie hatte bedingungslosen Zugriff zu den Konten.

Die Anklage beinhaltete 69 Taten der gewerblichen Untreue, 163 Taten des gewerblichen Betrugs in Tateinheit, zwei Urkundenfälschungen und 24 mal Computerbetrug. Schon vor Beginn der Verhandlung hatte die Verteidigung dem Gericht angekündigt, dass die Angeklagte ein Geständnis ablegt. Die Angeklagte wörtlich vor Gericht: "Ich werde selbstverständlich ein Geständnis ablegen. Ich habe die Taten ohne Wissen anderer Personen begangen. Durch meine Persönlichkeit war es ein Genugtuung, wenn ich das Geld abheben durfte. Es tut mir unsagbar leid, was ich getan habe. Mein Mann hat erst bei der polizeilichen Durchsuchung von der Sache erfahren."

Erst in ihrer Therapie habe sie erkannt, dass sie nie hätte betreuen dürfen. Finanzielle Probleme seien aufgetaucht, als der Mann in Rente kam. Die Angeklagte gab zu, dass sie mehr darstellen wollte als sie war. Der Kaufrausch habe eine gewisse Befriedigung für sie gehabt.

Bankkarten betreuter Personen im Geldbeutel der Angeklagten

Die Sache flog auf, als ein Nachfolgebetreuer Unregelmäßigkeiten bei den alten Leuten feststellte und Überprüfungen vornahm. Ein Opfer hatte zum Beispiel 10 000 Euro Schulden, weil keine Heimzahlungen vorgenommen wurden. Der neue Betreuer erstattete Anzeige und die Polizei begann zu ermitteln.

Die Angeklagte wurde medizinisch-forensisch von einem Sachverständigen untersucht. Es konnte keine verminderte Schuldfähigkeit festgestellt werden, wenn auch eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit gesteigertem Kaufverhalten vorlag. Der ermittelnde Kriminalbeamte sprach von finanziellen Problemen seit 2005, verursacht durch gute Urlaube und Einkäufe.

Bei der Durchsuchung wurden zwei Bankkarten von zwei betreuten Personen im Geldbeutel der Angeklagten gefunden. Laut Nadja Wicke, Vertreterin der Anklage, wollte die Angeklagte ihren Lebensstil sichern und verbesseren. Sie forderte ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung wegen des Vergehens der gewerbsmäßigen Untreue in 149 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs, in 23 Fällen in Tateinheit mit 22 Fällen der gewerblichen Urkundenfälschung und einem Computerbetrug. So lautet auch das Urteil von Richter Ketterer und seinen Schöffen. Insgesamt hatte sie vier ältere Leute um ihr Geld betrogen. Es war ein Gesamtschaden von 47 000 Euro entstanden. Das Urteil wurde auf zwei Jahre Bewährung festgesetzt.

Die Verurteilte muss sich ein Jahr in Psychotherapie begeben. Hinzu kam die Unterstellung eines Bewährungshelfers und eine Schadenswiedergutmachung mit 200 Euro monatlich.