Die Gemeinde wird das Grundstück für 585 000 Euro. Foto: Fahrland

Die Gemeinde Vöhringen übt im Hofäcker-Areal ihr Vorkaufsrecht im Namen der Quartierentwicklung aus. Dort soll Wohnraum entstehen.

Bezüglich eines Privatkaufs des Flurstücks 4085 in der Hofäckerstraße 5 in Vöhringen tritt die Gemeinde mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten an die Stelle des Käufers und wird für 585 000 Euro ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Zum Wohl der Allgemeinheit

In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ist dies möglich, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Zum Sachverhalt teilte Bürgermeister Stefan Hammer vor der einstimmigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat mit, das Grundstück befinde sich im aktuellen Sanierungsgebiet „Ortskern III“.

Bereits bei den letzten Haushaltsberatungen seien entsprechende Mittel für diesen Grunderwerb in den Haushaltsplan eingestellt worden. Das Quartier „Hofäckerareal“ sei im Sinne einer einheitlichen Quartierentwicklung zu betrachten. Die Gemeinde verfolge neben dem fraglichen Grundstück städtebauliche Ziele.

Gemeinde lässt sich beraten

Der Preis aus dem Kaufvertrag vom Februar 2023 wurde zwischenzeitlich geprüft und liegt innerhalb einer zulässigen Preisspanne im Vergleich zum Sanierungs- und Verkehrswert, den der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Oberndorf ermittelt hat. Daher war die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen. Mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags begann die dreimonatige Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts.

Um rechtliche Fallstricke in diesem für Vöhringen nicht alltäglichen Rechtsgeschäft zu vermeiden, wurde die Stuttgarter Kanzlei Birk + Partner hinzugezogen. Judith Schaupp-Haag stand während der Sitzung für Fragen zur Verfügung. Auf Rückfrage erklärte sie, die Widerspruchsfrist betrage vier Wochen.

Wohnraum soll geschaffen werden

In einer ergänzenden zweiseitigen Tischvorlage konkretisierte die Verwaltung die Entscheidungsgründe und gewährte die von den Räten geforderte Sitzungsunterbrechung zur Kenntnisnahme dieser Erläuterungen.

Unter anderem steht darin zu lesen, dass das Flurstück eine „potenzielle Erweiterungsfläche für die Ziele der Gemeinde“ darstelle. Diese wolle auf dem nebenliegenden Grundstück „Betreutes Wohnen“ ansiedeln und denke bei steigendem Bedarf auch auf dem Flurstück 4085 über normalen Wohnraum hinaus in diese Richtung.

Räte unterstützen Vorhaben

Außerdem sei der Bedarf an Geschosswohnungsbau, der auf dem Areal verwirklicht werden soll, derzeit besonders hoch. Bisher gebe es keine Flächen innerhalb der Gemeinde für betreutes Wohnen und Tagespflege. Auch öffentliche Verkehrsflächen müssen hergestellt und der zeitliche Ablauf der drei Bauabschnitte im Areal koordiniert werden.

„Schlüsselgrundstück“ für die Entwicklung

Das Vorhaben wird ohne Ausnahme von den Gemeinderäten unterstützt. Das wurde bei mehreren Wortmeldungen in der Beratung deutlich. Norbert Burkhardt (CDU) sprach sich für die optische und zeitliche Abstimmung aller drei Bauabschnitte aus, Andrea Kopp (CDU) sieht diese als topographische Einheit und befürwortete die Sicherung der Planungshoheit durch die Gemeinde.

Fraktionskollege Andreas Scheu sprach die energetische Erschließung an. Axel Plocher (FWV) bezeichnete die Hofäckerstraße 5 als Schlüsselgrundstück der Gebietsentwicklung und schlug als Pluspunkt für die erfolgreiche Gewinnung von Fachpersonal für Kindergärten und Pflegestellen die Bereitstellung von Personalwohnungen vor.

Beim Nachbarabschnitt geht es voran

Kornelia Ullmann (FBV) befürwortet Wohnraum für mehrere Generationen. Sie sähe einen Verzicht auf Eigentum an Abschnitt C als Vermarktungshemmnis.

Beim Bebauungsplan „Nördlicher Ortskern, Abschnitt II“ für den benachbarten Bauabschnitt sei man ein gutes Stück vorangekommen, erklärte Hammer. Die Planung befinde sich im fortgeschrittenen Stadium. Die Feststellung des Vorentwurfs soll nach der Sommerpause im Gremium erfolgen.