Das Amtsgericht Hechingen hat dem Verfahren zugestimmt. Foto: Stopper

Vom Amtsgericht gewähltes Verfahren zeigt Vertrauen in Chefetage der Firma.

Hechingen - Für die "Bumüller GmbH & Co. Backbetriebe KG" läuft nun offiziell das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Nun hat das Amtsgericht Hechingen dem Verfahren zugestimmt.

Newsblog zur Ausbreitung des Coronavirus in der Region

Wie in unserer Zeitung berichtet, wird hier eine besondere Form des Insolvenzverfahrens vorgenommen, die der bisherigen Sternenbäck-Geschäftsführung noch weiten Einfluss einräumt. Ein Hinweis darauf, dass hier keine klassische "Pleite" angenommen wird, die auf Fehlern der Chefetage beruht, sondern dass stattdessen gesehen wird, dass ein eigentlich gesundes Unternehmen durch besondere Umstände - in diesem Fall Corona - in Probleme geraten ist.

Sternenbäck hat im Antrag auf dieses Verfahren dem Gericht dargelegt, dass aktuell eine "Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung" zu befürchten war. Wegen der Corona-Einschränkungen waren die Cafés geschlossen worden, und auch der Verkauf von Brötchen über die Theke war geringer, weil Kunden eher auf Großmärkte auswichen. In dem personalintensiven Betrieb aber ließen sich die Kosten nicht einfach senken, und die von der Regierung versprochenen finanziellen Unterstützungen flossen nur zögerlich.

Jedenfalls konnte Sternenbäck dem Gericht darlegen, dass vor dem Corona-Einbruch eine Zahlungsunfähigkeit nicht gegeben war, und dass damit "die vorgesehene Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist". Dies konnte dem Gericht durch die Vorlage von Unterlagen auch belegt werden.

Trotzdem ändert sich durch das Verfahren etwas in der Sternenbäck-Chefetage, denn es wurde als vorläufiger Sachwalter der Stuttgarter Rechtsanwalt Martin Hörmann bestellt. Diesen Fachmann hatte auch Sternenbäck vorgeschlagen.

Insolvenzplan kann nun ausgearbeitet werden

Das Verfahren bedeutet nun zunächst, dass Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ohne weiteres eingefordert werden können, Zwangsvollstreckungen sind vorläufig nicht mehr möglich. Damit erhält Sternenbäck nun die Gelegenheit, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, der bis spätestens 25. August 2020 vorliegen muss. Der als Sachwalter beauftragte Anwalt hat in dem Verfahren eine doppelte Funktion. Er unterstützt einerseits die Bestrebungen der Unternehmensführung, ein tragfähiges Zukunftskonzept zu entwickeln, er hat aber auch zu kontrollieren, dass die zu treffenden Entscheidungen "nicht zu einem Nachteilen für die Gläubiger führen".

Der Anwalt hat dafür das Recht, sehr tiefe Einblicke in die Firmenfinanzen zu nehmen, den Zahlungsverkehr zu kontrollieren, die Geschäftsführung zu überwachen und weitere eigene Nachforschungen anzustellen.

In Filialen merkt man nichts

Die Sternenbäck-Geschäftsführung hat bereits klar gestellt, dass an einen Personalabbau zunächst nicht gedacht ist. Bis vor der Corona-Krise waren Fachkräfte sogar dringend gesucht worden. Im alltäglichen Betrieb der Hechinger Sternenbäck-Filialen ist von den Insolvenz-Maßnahmen derzeit jedenfalls nichts zu merken.

Man konnte beim Blick in die Filialen nun sogar den Eindruck haben, als ob das Geschäft langsam wieder anzieht. Und die Möglichkeit, in eingeschränktem Maße Gäste zu bewirten, dürfte ebenfalls eine kleine Erleichterung auf dem Weg zur Unternehmensrettung bringen.