Sägen oder nicht sägen, das ist hier die Frage? Wann und ob die Blutbuchen am Obertorplatz gefällt werden, ist derzeit nicht ganz klar. (Symbolfoto) Foto: sb

Zwei Blutbuchen und die Kastanie auf dem Obertorplatz stehen zur Diskussion. Das Fällungsverbot bis zum 15. Februar soll nun gekippt werden.

Hechingen - Die Stadt Hechingen ist offensichtlich fest entschlossen, die zwei Blutbuchen und die Kastanie auf dem Obertorplatz baldmöglichst zu fällen. Sie geht nun per Anwalt gegen das Landratsamt vor, um das bis 15. Februar geltende Fällungsverbot zu kippen.

Das geht aus einer Antwort des Ersten Beigeordneten Philipp Hahn auf eine Nachfrage unserer Zeitung hervor.

Hahn schrieb gestern in Vertretung von Bürgermeister Dorothea Bachmann, die "krankheitsbedingt abwesend" sei, so der Beigeordnete. Zentrale Aussage seines Schreibens: Die Stadt hat über einen Anwalt einen Antrag beim Landratsamt gestellt, in dem die "Aussetzung der Vollziehung der Baugenehmigung" gefordert wird. Diese Entscheidung ist aus Sicht der Stadtverwaltung "rechtswidrig", wie Hahn schreibt. Die Anordnung hatte das Landratsamt kurzfristig erlassen, als es kurz vor Weihnachten von den akuten Plänen der Stadt erfuhr, die Bäume auf dem Obertorplatz zu fällen.

Das Anwaltsschreiben ging dem Landratsamt am 20. Januar zu. Das Baumfällverbot gilt allerdings ohnehin nur noch bis 15. Februar. Von einer geplanten Verlängerung war bislang nicht die Rede. Die Stadt könnte diesen Termin also auch einfach abwarten und anschließend zur Tat schreiten. Offensichtlich sollen die Bäume also schon vorher gefällt werden.

Wie geht es weiter? Man habe das anwaltliche Schreiben aus Hechingen erhalten, bestätigt das Landratsamt. "Den darin vorgebrachten Punkten wird aktuell nachgegangen. ein Ergebnis der Überprüfung liegt derzeit noch nicht vor."

Das Landratsamt hat in dieser Sache keine Eile, für die Stadt Hechingen dagegen drängt die Zeit. Philipp Hahn weist auch noch einmal darauf hin, dass das Landesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Dass die Stadt Hechingen und das Landratsamt unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, kam in der Vergangenheit bereits vor. Beispielsweise in der Frage, ob ein Stadtrat bei der Entscheidung über den Mensa-Standort befangen war.