Ein Angeklagter ist am Mittwoch nicht vor dem Hechinger Amtsgericht erschienen. Foto: Volker Rath

Angeklagter Rumäne wird zur Fahndung ausgeschrieben. Aus Untersuchungshaft entlassen.

Hechingen - Recht zu sprechen ist ein mühsames Geschäft, das zeigte sich gestern vor dem Hechinger Amtsgericht. Staatsanwalt, Richter, Schöffen und Verteidiger kamen zusammen. Nur der Angeklagte fehlte.

Überrascht war davon niemand im Gerichtssaal 181. Der Angeklagte lebt in Rumänien. Vermutlich. Selbst sein Verteidiger weiß nicht, wo der Mann derzeit ist. "Ich habe ihm gemailt, aber keine Antwort erhalten", erklärte er auf Nachfrage des Richters. Eine Einbruchserie, die 2004 begann, wird dem Rumänen zur Last gelegt. Belastet wird er von einem in Haft sitzenden Landsmann. Der Verteidiger geht aber davon aus, dass sein Mandant zum Tatzeitpunkt gar nicht in Deutschland war. Um über Schuld oder Unschuld zu urteilen, müsste der Angeklagte für die Justiz greifbar sein. Gestern war dies nicht der Fall.

Vergangenes Jahr war das noch anders. Da saß der Rumäne in einer deutschen Haftanstalt, nachdem er zufällig von einer Polizeistreife kontrolliert worden war. Dabei fiel auf, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt. Sein Anwalt erreichte nach einer Woche, dass sein Mandant bis zum Beginn des Strafverfahrens auf freiem Fuß bleiben darf. Seither ist er weg.

Gestern, Mittwoch, war er vor das Amtsgericht bestellt. Im Falle einer Verurteilung hätte Haft ohne Bewährung gedroht. Richter Ernst Wührl und zwei Schöffen betraten den Saal. Staatsanwalt, Strafverteidiger und eine Dolmetscherin erhoben sich. Wer fehlte, war der Angeklagte.

Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt

Richter Wührl hatte nichts anderes erwartet, blieb aber dennoch korrekt. "Jetzt warten wir noch 20 Minuten, schließlich kann man sich ja verspäten", erklärte Wührl. 20 Minuten später fehlte der Angeklagte immer noch. Nun wird der Prozess unterbrochen, und der Haftbefehl wird wieder in Kraft gesetzt.

Erfolgsaussichten? "Das kann schnell gehen", meinte der Anwalt nach der Verhandlung: "Wenn ihn die rumänische Polizei findet, kann der Mann in einer Woche bereits hier in Haft sitzen." Der Staatsamwalt, der bei dieser Beurteilung daneben stand, zog jedoch skeptisch die Augenbrauen hoch.

Sicher ist nur: Wenn der Rumäne bis 2016 nicht auftaucht, ist die Angelegenheit auf jeden Fall verjährt.