Auf Stadtwerke-Geschäftsführer Reinhold Dieringer (links) und Ingenieur Peter Heyder wartet viel Arbeit. In den nächsten Wochen werden in ganz Hechingen die Grundlagen für die Neuberechnung der Abwassergebühr festgesetzt. Foto: Stopper

Stadtwerke verschicken Berechnungsgrundlagen für "gesplittete" Abwassergebühr.

Hechingen - Bares Geld können Hechinger Haus- und Grundstücksbesitzer sparen, wenn sie aufmerksam die Post überprüfen, die ihnen nun die Stadtwerke zuschicken. Es geht um die Neuberechnung der Abwassergebühr.

In dem Schreiben finden sie einen Plan ihrer Grundstücke und eine Aufstellung, wie viel Regenwasser von dort aus über Dächer, Terrassen oder Garagenzufahrten in den Abwasser-Kanal fließen. Diese Angaben sollten sorgfältig geprüft werden. Je größer die versiegelte Fläche, umso höher ist künftig die Abwassergebühr. Bislang wurde die Gebühr nur aus der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Die Einführung der so genannten "gesplitteten Abwassergebühr" wurde im vorigen Jahr durch ein deutschlandweit gültiges Gerichtsurteil vorgeschrieben.

Mit der Aufgabe, für die etwa 6000 Hechinger Grundstückseigentümer die jeweils von ihnen versiegelten Flächen zu berechnen, haben die Stadtwerke die Tübinger Firma Heyder und Partner beauftragt. Dieses Unternehmen nutzt dazu Fotos, die im April vorigen Jahres aus einem Flugzeug geschossen wurden.

Versiegelt oder nicht?

Ein kritischer Blick auf die Auswertung lohnt sich. "Von oben lassen sich Verhältnisse vor Ort nicht immer genau erkennen", bedauert Firmenchef Peter Heyder. Schwer zu sehen sei etwa, wie ein Hof gepflastert ist und ob Wasser in eine Zisterne fließt. Das hat aber Auswirkungen auf die Abwassergebühren. Versiegelt oder nicht? Dieser Unterschied könne pro Quadratmeter und Jahr bis zu 80 Cent ausmachen, erklärt Heyder.

Deshalb ist dem Schreiben der Stadtwerke auch ein Antwortbogen beigefügt, auf dem Grundstückseigentümer Änderungswünsche angeben können. Außerdem sind für die Zeit vom 23. Mai bis zum 17. Juni eine Vielzahl von Beratungsterminen in dem Stadtwerke-Schreiben aufgeführt. Dort können die Betroffenen ihre Änderungswünsche direkt vorbringen.

Bei etwa 40 Prozent der Bescheide gebe es Änderungswünsche, weiß Peter Heyder aus Erfahrung. Praktisch alle strittigen Fälle ließen sich im Gespräch oder spätestens bei einem Ortstermin klären.

Auf Grundlage dieser Daten werden die neuen Gebühren berechnet. Die Bescheide für das Jahr 2010 werden im Herbst zugeschickt. Die Einnahmen der Stadtwerke würden nicht wachsen, stellt Stadtwerke-Geschäftsführer Manfred Dieringer klar. Die Gebühren würden nur anders verteilt. Für eine Familie in einem Haus werde sich die Gebühr kaum ändern, eine alleinstehende Person in einem großen alten Bauerngebäude oder ein Supermarkt mit Riesenparkplatz werde wohl mehr bezahlen, wer in einem Mehrfamilienhaus bezahle, stattdessen eher weniger.

Die so genannte "gesplittete Abwassergebühr" bringt für Haus- und Grundstücksbesitzer unter anderem folgende neue Regelungen:

- Künftig muss auch für unbewohnte Gebäude Abwassergebühr bezahlt werden, wenn von dort Regenwasser in die Kanalisation fließt.

- Auch Hausbesitzer, die Regenwasser in Sicker- oder Grabensysteme der Stadt einleiten, müssen dafür Abwassergebühren bezahlen.

- Wer sein Regenwasser direkt in einen Bach leitet, muss dafür keine Gebühr bezahlen. Wenn das Regenwasser aber durch ein städtisches Kanalisationsrohr in einen Bach fließt, wird die Abwassergebühr fällig, egal wie kurz dieses Rohr auch ist.

- Die Feststellung der für die Gebühr maßgeblichen Flächen ist Sache der Hausbesitzer. Wollen Mieter erfahren, ob alle zur Minderung der Nebenkosten notwendigen Feststellungen getroffen wurden, können sie dies ausschließlich von ihren Vermietern erfahren. Die Stadtwerke dürfen ihnen aus Datenschutzgründen keinen Einblick in die Berechnung der Abwassergebühren geben.

- Wie viel Wasser von bestimmten Flächentypen versickert, hat der Gemeinderat detailliert festgelegt. Für Hausdächer sowie für geteerte oder betonierte Flächen wurde ein Faktor von 0,9 festgeschrieben, für "fugenoffenes" Pflaster und für Verbundsteine ein Faktor von 0,6. Für Schotterflächen und für Gründächer einer bestimmten Dicke gilt der Faktor 0,3. Auch für unterschiedliche Formen von Zisternen wurden Festlegungen getroffen.

- Die neue Gebührenberechnung gilt rückwirkend bereits für das Jahr 2010. Die neuen Gebühren werden mit den auf vorläufiger Basis erhobenen Gebühren verrechnet.