Eine 37-Jährige und ihre 18-jährige Tochter wurden vor dem Amtsgericht in Hechingen wegen Diebstahl verurteilt. Foto: Volker Rath

Kaufhausdetektiv erwischt Duo auf frischer Tat. Waren im Wert von 1450 Euro gestohlen.

Hechingen/Balingen - Eine Mutter und ihre Tochter saßen vor dem Hechinger Amtsgericht gemeinsam auf der Anklagebank. Wegen Diebstahl wurde die 37-Jährige zu einer zehnmonatigen Haftstrafe verurteilt, ihre 18 Jahre alte Tochter erhielt sechs Monate auf Bewährung.

Als "Diebestour" bezeichnete die Staatsanwaltschaft die Tat der beiden aus dem Zollernalbkreis stammenden Frauen, der Richter beschrieb ihr Vorgehen als "geplant, gezielt und organisiert". Im Oktober hatten die Frauen in sechs Läden Waren im Gesamtwert von 1450 Euro gestohlen. Der Kaufhausdetektiv eines großen Lebensmittelladens ertappte die Frauen schließlich. "Die Umhängetaschen wurden immer dicker und der Korb immer leerer", berichtete er als Zeuge. Lebensmittel, Kosmetika und Zigaretten wurden eingesteckt. Auch der jüngste Sohn der 37-Jährigen war dabei. Er hatte aber selbst nichts eingesteckt.

Auf dem Parkplatz vor dem Geschäft entdeckten die herbeigerufenen Polizisten im Auto des Ex-Manns der Frau das Diebesgut aus den anderen fünf Geschäften.
Mutter und Tochter gaben vor Gericht zwar den Diebstahl zu, bei dem sie vom Detektiv beobachtet wurden, sie bestritten aber vehement, die anderen im Auto gefundenen Waren – vor allem Kleidung und einige Küchenutensilien im Wert von rund 1340 Euro – gestohlen zu haben.

Die 37-Jährige sagte: "Ich weiß nicht, wie die Waren ins Auto gekommen sind. Aber ich weiß, wer sie hineingetan hat". Eine Bekannte habe die Sachen vermutlich gekauft oder gestohlen und sie ins Auto gelegt.

Richter und Staatsanwaltschaft hatten Zweifel an dieser Version. "Ihnen stockte schon die Stimme wegen dieser Lüge", sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und konfrontierte sie mit ihrer Aussage bei der Polizei. Dort hatte sie zu einigen Waren im Auto angegeben, aus welchen Geschäften sie stammen. Die Bekannte habe sie nicht erwähnt.

Nach einer Verhandlungspause gab der Verteidiger der Mutter, die in Tränen aufgelöst war, bekannt, dass seine Mandantin die Tat gestehe. Auch die Tochter sagte unter Tränen: "Es tut mir Leid, dass wir gelogen haben."

Beide Angeklagte waren bereits wegen Diebstahls in drei Fällen vorbestraft. Der Richter kam mit seiner Strafe dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach. Die Tat sei kein Ausrutscher gewesen und beide seien nicht als reuige Angeklagte aufgetreten, erklärte er.