Es waren Beträge zwischen 30 und 800 Euro, die ein Kassierer in den Jahren 2010 bis 2012 veruntreute. (Symbolfoto) Foto: dpa

Kassierer veruntreut insgesamt 10.000 Euro. Vor Gericht zeigt er sich geständig.

Hechingen - Der Kassierer eines Vereins aus dem Mittelbereich Hechingen hat in 66 Fällen Geld veruntreut. Als man ihm auf die Schliche kam, versuchte er, sich mit gefälschten Belegen aus der Affäre zu ziehen - was schief ging.

Es waren Beträge zwischen 30 und 800 Euro, die ein Kassierer in den Jahren 2010 bis 2012 veruntreute. Insgesamt belief sich die Schadenssumme auf rund 10 000 Euro. Der Fall wurde am Donnerstagmittag im Amtsgericht verhandelt.

Dass es dem Mann so leicht gelang, das Geld unbemerkt aus der Vereinskasse zu nehmen – also vom Konto abzuheben – lag wohl hauptsächlich daran, dass der mittlerweile verstorbene Vater des Angeklagten zu jener Zeit Vorsitzender des Vereins war. Sozusagen ein "Familienbetrieb", wie die Richterin es formulierte.

Als Vereinsmitglieder schließlich eine Kassenprüfung verlangten, gab der Kassierer noch nicht auf. Er fälschte einen um den anderen Beleg. Doch der Schwindel fiel auf. Es kam zur Anklage.

Die Beweislast scheint eindeutig. Und so kam es vor Gericht direkt nach dem Verlesen der Taten zu einem "Verständigungsgespräch". Bei diesem einigten  sich der Verteidiger, die Staatsanwältin und die Richterin auf eine grobe Festlegung des Strafmaßes. Der Angeklagte zeigte sich geständig.

Sein Verteidiger verlas, dass der Kassierer zugebe, nachträglich Belege erstellt zu haben. "Ich bedaure und bereue die Taten und möchte mich dafür entschuldigen", hieß es weiter in der Erklärung.

Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer eine "relativ hohe kriminelle Energie". Sie wollte die Einzelstrafen von je mehreren Monaten zu einer Strafe von einem Jahr, acht Monaten und zwei Wochen festlegen.

Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit

In ihrem Urteil sprach die Richterin schließlich ein Jahr und sechs Monate zur Bewährung aus. Davon seien zwei bereits vollstreckt, da sich die Verhandlung aufgrund der Überbelastung des Gerichts so lange hingezogen habe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Mann muss zudem 100 Stunden für ein gemeinnütziges Projekt arbeiten. "Damit sie was davon spüren", sagte die Richterin. Sie betonte, dass die Taten zu einer erheblich höheren Strafe hätten führen können.

Die Richterin sprach ähnlich wie die Staatsanwältin "von einer erheblichen kriminellen Energie". Schließlich sei der Mann auch noch ausgebildeter Betriebswirt. Er kenne sich also mit der Materie aus, sei Fachmann.

Sie zeigte jedoch Verständnis für die Situation des Mannes, der seit längerer Zeit ohne Arbeit ist. Er wohnt bei seiner Schwester, die ihn auch sonst unterstützt. Er hat 2000 Euro Schulden – abgesehen von den 10.000 Euro, die der Verein einfordern kann, sofern es denn irgendwann realistisch erscheint.

Zu Gunsten des Mannes wurde sein vollumfängliches Geständnis gewertet. Weiter habe er eine günstige Sozialprognose. Zum Abschluss meinte der Mann – auch in Richtung der Zuhörer – er könne sich nur nochmals entschuldigen.