An Spielautomaten verzockte der 22-jährige Angeklagte regelmäßig sein gesamtes Geld. Aus Verzweiflung überfiel er im Sommer seine Stamm-Spielhalle. Nun muss er für den Raub ins Gefängnis. Foto: Symbolbild/dpa

Nach Überfall auf eine Spielothek in Hechingen muss ein 22-Jähriger für zwei Jahre und zehn Monate in Haft.

Hechingen - Der 22-Jährige, der im Juni die Spielothek "Kleeblatt" in der Hechinger Hofgartenstraße überfallen hat, muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Danach soll er in einer Therapie seine Spielsucht behandeln lassen.Vater, Mutter und die beiden Schwestern des Angeklagten – die jüngere ist erst zehn Jahre alt – weinten gestern bei der Urteilsverkündung im Hechinger Landgericht. Die Familie hatte sich nach dem Raubüberfall der Polizei gegenüber sehr kooperativ gezeigt und ihren Sohn dazu überredet, sich zu stellen. Vor Gericht traten sie als Zeugen auf. "Sie haben ihrem Sohn das Gefühl gegeben, dass er hier nicht allein sitzt", tröstete Richter Herbert Anderer die schluchzende Familie.

Am 19. Juni hatte der Angeklagte in den frühen Morgenstunden die Spielothek "Kleeblatt" in der Hofgartenstraße überfallen und war mit erbeuteten 1200 Euro nach Italien zu seinem Onkel gefahren. Da er in der Spielothek Stammkunde war und sich während des Überfalls ungeschickt anstellte, wurde er rasch als Täter ausfindig gemacht.

Der Täter war unmaskiert in den Überwachungskameras zu sehen und sehr unsicher aufgetreten. Als Waffe hatte er eine Glasscherbe dabei, die er kurz vorher auf dem Aldi-Parkplatz gefunden hatte. Zwei Wochen später stellte er sich gemeinsam mit seinen Eltern der Polizei (wir berichteten).

Es war seine Spielsucht, die den jungen Mann zu der Tat getrieben hatte. Sein Geld hatte er regelmäßig am Spielautomaten verzockt. Wenige Tage vor der Tat hatte er sogar den Schmuck seiner Mutter an einen Händler verkauft, um den Automaten weiter füttern zu können. Er habe sich so sehr geschämt, dass er sich nicht mehr nach Hause getraut habe, erzählte er. Nur wenige Stunden vor der Tat hatte er beschlossen, die Spielothek auszurauben. "Eine Verzweiflungstat mit fast schon komischen Zügen", nannte es der Staatsanwalt.

Normalerweise liegt der Strafrahmen bei besonders schwerem Raub zwischen fünf und 15 Jahren Haft. Bei dem Angeklagten waren sich alle Parteien einig, dass es sich um einen minder schweren Fall handele. Strafmildernd nannte Richter Anderer unter anderem, dass der Angeklagten sich gestellt hatte, sein umfangreiches Geständnis und seine Entschuldigung beim Opfer, einer 44-jährigen Spielhallenaufsicht. Zudem leide der Spielsüchtige an einer bislang unbehandelten Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS), die sein Sozialverhalten nachhaltig beeinflusse.

Mit dem Urteil lag das Gericht nur vier Monate über der Forderung des Verteidigers, der zweieinhalb Jahre für seinen Mandanten beantragt hatte. Der Staatsanwalt hatte auf viereinhalb Jahre plädiert.

Zwei Jahre und zehn Monate wird der 22-Jährige Hechinger nun vermutlich in der Justizvollzugsanstalt in Ravensburg absitzen müssen. "Mit einer Bewährungsstrafe wäre ihm nicht gedient", meinte selbst sein Verteidiger. Man müsse dem jungen Mann wieder eine Struktur geben, die ihn vom Spielen abhalte und ihm einen Schulabschluss und Chancen für eine berufliche Zukunft ermögliche.