In der Verhandlung erklärten die Ärzte, sie hätten das Gold als Ausstattung der Praxis zugerechnet. Foto: dpa

Steuerhinterziehung: Wegen Goldbarren zwei Zahnärzte zu je 15 000 Euro Geldstrafe verurteilt. 

Hechingen/Albstadt - Wegen einem Goldbarren, den sie in ihrem Praxistresor aufbewahrten, mussten sich nun zwei Zahnärzte aus dem Raum Albstadt vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. Angeklagt waren sie wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.

In der Verhandlung erklärten die Ärzte, sie hätten das Gold als Ausstattung der Praxis zugerechnet. Der Staatsanwalt vertrat die Ansicht, das Gold zähle zum Privatbesitz, der dem Finanzamt hätte gemeldet werden müssen. Gegen den Strafbefehl hatten die Ärzte Widerspruch eingelegt. So kam es zur Verhandlung.

"Rabatt" ihres Goldhändlers

Die Mediziner hoben hervor, sie hätten in ihrer Gemeinschaftspraxis bisher alle Steuern korrekt bezahlt. Außerdem hätten sie das Barrengold bei Betriebsprüfungen nicht versteckt und den Besitz, als die Nachfrage vom Finanzamt kam, sofort eingeräumt weil sie glaubten, nichts Unrechtes getan zu haben. Bei dem Gold handle es sich um einen "Rabatt" ihres Goldhändlers. Der habe gesagt, es müsse nicht versteuert werden. Sie hätten bei Bedarf das Feingold jeweils gegen Zahngold eingetauscht und es im Übrigen als Betriebsmittel angesehen. "Ich will doch kein Geschiss mit der Steuer, ich will nur in Ruhe meine Arbeit machen", versicherte ein Angeklagter.

Amtsrichter Ernst Wührl schien geneigt, das zu glauben. Gleichwohl, führte er den zwei Doktoren vor Augen, man könne das Ganze auch anders sehen: Es hätte ja die Möglichkeit bestanden, das Edelmetall aus dem Tresor und mit nach Hause zu nehmen. Dann wäre es kein Betriebskapital mehr gewesen, sondern Privatbesitz.

Von Vorsatz ging der Richter nicht aus. Fraglich blieb aber, ob die beiden fahrlässig gehandelt haben. Die Diskussion hierüber wurde nicht zu Ende geführt. Weil es sich bei den zwei Männern um unbescholtene Bürger handelt und die Steuerschuld inzwischen beglichen ist, einigten sich Richter, Verteidigung und Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Bei der geforderten Höhe von je 15 000 Euro erhob sich leises Wehklagen.

Doch der Richter verwies darauf, dass dies im vorliegenden Fall in etwa einem Monatsgehalt entspreche. Von daher sei der Betrag angemessen. Die 30 000 Euro werden an gemeinnützige Einrichtungen verteilt, etwa an das Diasporahaus in Bietenhausen.