Für ein Mitglied der Black Jackets fiel das Urteil im zweiten Verfahren noch höher aus als ursprünglich angesetzt. Foto: Archiv

Bewährungsverfahren vor Gericht bringt 25-Jährigem höhere Strafe. Als Türsteher Gäste geschlagen.

Hechingen/Balingen - Das Berufungsverfahren am Landgericht Hechingen hat sich für zwei Ex-Mitglieder der Singener "Black-Jackets" nicht gelohnt. Die Strafe wurde für einen der beiden erhöht: Er muss ins Gefängnis.

Das ursprüngliche Verfahren hatte im Juni 2011 am Amtsgericht Hechingen stattgefunden. Damals waren beide Angeklagte mit Bewährung davongekommen. Die Verurteilten legten Rechtsmittel ein.

Das Landgericht gelangte jetzt aber zur Überzeugung, dass die beiden 30 und 25 Jahre alten Männer tatsächlich schuldig sind. Allerdings hielt man das Strafmaß des Jüngeren mit zwei Jahren für zu niedrig angesetzt. Es wurde deswegen, wie Staatsanwalt Michael Schneider forderte, auf zwei Jahre und drei Monate erhöht. Bewährung ist damit nicht mehr möglich.

Beim 30-Jährigen blieb es bei dem im Juni verhängten Urteil von einem Jahr und neun Monaten. Weiter bleibt es bei der Geldauflage von 1000 Euro.

Einen Grund für ein milderes Urteil sah die Kammer unter Vorsitz von Richter Christoph Freudenreich nicht. Wie berichtet, hatten die beiden Männer im November 2010 zwei Club-Brüder erpresst, nachdem diese die Ortsgruppe der Black Jackets verlassen wollten. Sie beorderten sie ins Clubheim, verlangten von ihnen jeweils 2000 Euro und drohten, den Aussteigern und ihren Familien Gewalt anzutun, wenn sie nicht bezahlten.

Während der 30-Jährige diese Tat im Juni vor dem Amtsgericht eingeräumt hatte, behauptete der Jüngere weiterhin, er habe mit den Geldforderungen nichts zu tun gehabt, wisse gar nichts davon. Er sei lediglich für die Rückgabe der "Kutten" zuständig gewesen.

Doch das nahm ihm niemand ab. Die Darstellung erschien den Richtern schon deshalb nicht glaubwürdig, weil der 25-Jährige bei der betreffenden Verhandlung im Clubheim mit am Tisch saß. Dabei war mit Schlägen und Überfällen gedroht worden.

Schon die Zeugenvernehmungen, bei der viel gelogen wurde und zahlreiche Aussagen seltsam vage blieben, hätten bewiesen, dass die Black Jackets Angst verbreiteten. Die Kammer hatte die Strafe für den Ex-Vize erhöht, weil er zur Tatzeit unter Bewährung stand.

Nach Auffassung des Gerichts, das ihn seinerzeit verurteilt hatte, vermöbelte er als Türsteher in einem Winkel einer Balinger Disco mit einem Kollegen zwei Gäste und verlangte zudem Geld von ihnen. Jetzt wird er damit rechnen müssen, dass die Bewährung widerrufen wird und er auch für diese Tat einsitzen muss. Daneben laufen dem Vernehmen nach noch weitere Verfahren gegen ihn.