Um eine Fasnets-Schlägerei im Februar 2012 ging es einmal mehr vor dem Hechinger Landgericht. Zwei junge Trillfinger waren in Berufung gegangen. Foto: dpa

Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Hechingen: Verurteilter strebt Freispruch an.

Hechingen/Haigerloch - Und noch einmal von vorn: Am Dienstag begann vor dem Landgericht Hechingen die Berufungsverhandlung um die "Trillfinger Fasnetsschlägerei" nach einer Showtanzveranstaltung im Januar 2012.

Vor einem Jahr hatte das Amtsgericht Hechingen zwei junge Trillfinger wegen schwerer Körperverletzung zu Bewährungsstrafen zwischen 15 und 18 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass die beiden maßgeblich bei der Schlägerei zwischen jungen Leuten und einer Gruppe Skinheads mitgemischt hatten. Beide wollten gegen das Urteil nun in Berufung gehen. Während der eine jedoch seine Berufung schon im Vorfeld wieder zurückgezogen hatte, will es der andere wissen und strebt laut Aussage seines Anwalts einen Freispruch an. Er sei nämlich durch Zufall in die Schlägerei geraten.

Gericht will erneut Licht ins Dunkel der Tatnacht bringen

Im Gegensatz zur Hauptverhandlung am Amtsgericht vor einem Jahr, machte der 26-Jährigen gestern Angaben zum Geschehen in der Januar nacht vor mehr als zwei Jahren. Bei der Hauptverhandlung damals sei "einiges verdreht" worden, erklärte er und beteuerte, an der Schlägerei gar nicht aktiv beteiligt gewesen zu sein.

Er sei vielmehr auf dem Heimweg zufällig in sie hineingeraten, als die streitenden Parteien ihn und seine Begleiter überholt hätten. Er habe mehrere Schläge abbekommen, habe seine Brille verloren und nach einen Angaben eine blutende Lippe und eine Schädelprellung erlitten. Nachdem er sich aus dem "Tumult" habe befreien können, sei er zunächst "ziellos weggelaufen" und dann von einem Bekannten mit dem Auto weggebracht worden. Später habe ihn die Polizei zunächst als Geschädigten und Zeugen vernommen.

Auf die Frage von Oberstaatsanwalt Beiter, warum er dies nicht schon vor einem Jahr so ausgesagt habe, erklärte der junge Mann, er habe geschwiegen, da einer der Mitangeklagten auf seine Aussagen hin von Beiter "so hart angegangen" worden sei.

Staatsanwalts Beiter hielt ihm jedoch vor, damals bei der Polizei ausgesagt zu haben, er sei zum Ort der Schlägerei "geeilt". erklärte er, Dies, so beteuerte der Trillfinger jedoch, sei ein Missverständnis gewesen, das sein Anwalt eigentlich hätte richtigstellen müssen.

Und um die Wahrheit herauszufinden, werden jetzt an weiteren vier Verhandlungstagen vor dem Landgericht noch einmal 31 Zeugen zu den Ereignissen jener Nacht befragt.

Schon gestern, bei der Vernehmung der ersten Zeugen, zeichneten sich Parallelen zur Hauptverhandlung im Oktober vergangenen Jahres ab: Personen aus dem Umfeld des Angeklagten konnten sich nicht erinnern, wer bei der Schlägerei dabei war und wer zugeschlagen hat. Das Gericht hielt ihnen Widersprüche in ihren Aussagen gegenüber der Polizei und vor Gericht vor. Und wie in der damaligen Hauptverhandlung sprach Oberstaatsanwalt Beiter vom "Mauern".

Die Verhandlung wird am Dienstag, 21. Oktober, mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.