Jugendarbeit: Ab heute wieder möglich

Haigerloch (tk). Jugendhäuser dürfen ab dem heutigen Montag, 2 Juni, wieder öffnen. Doch die Freude darüber hält sich ein wenig in Grenzen: die von der Landesregierung jetzt ermöglichte Öffnung gilt nämlich nur für Jugendhäuser in öffentlicher Trägerschaft. Jugendräume, die in Selbstverwaltung betrieben werden, müssen vorerst noch geschlossen bleiben.

Im Klartext heißt das also, dass das von der Stadt Haigerloch und dem Haus Nazareth in Sigmaringen betriebene Jugendbüro in der Haigerlocher Hohenbergstraße wieder seine Türen öffnen kann, während die Jugendhäuser in Bad Imnau, Gruol, Hart, Stetten und Trillfingen aber auch die Schdoahausbude in Bittelbronn oder der Jugendtreff im Weildorfer Backhaus noch in der Warteschleife verharren.

Aber auch für die Wiederaufnahme der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hat das Ministerium für Soziales und Integration gewisse Grenzen gesetzt. So können nur Veranstaltungen und Aktivitäten bis maximal 15 Personen angeboten werden Aus Gründen des Infektionsschutzes werden Fachkräfte und Betreuende in diese Maximalpersonenanzahl mit eingerechnet.

Die Träger müssen in den genutzten Innenräumen und Außenflächen der Einrichtungen jeweils eine Fläche von zehn Quadratmetern pro Person vorsehen. Und natürlich ist die geltende Abstandsregel von 1,5 Metern zwischen Betreuenden und Teilnehmern einzuhalten; es braucht Hygienekonzepte und eine Erhebung der Kontaktdaten, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Die Öffnung der Angebote umfasst Termine in Anlauf- und Beratungsstellen, feste Gruppenangebote, Angebote mit einer Laufzeit bis zu 24 Stunden und mehrtägige Angebote, bei denen die Übernachtung im jeweiligen eigenen Haushalt erfolgt.

Untersagt bleiben dagegen "klassische" Formen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit bei denen ein Kommen und Gehen Bestandteil ist. Das wird voraussichtlich einer der nächsten Stufen der Öffnung vorbehalten sein, die vom Ministerium für den 14. Juni und 14. Juli vorgesehen sind.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Baden-Württemberg (AGJF) begrüßt diese Entscheidung. Die Öffnungsregelung würde zwar einige konzeptionelle Ideen der offenen Jugendarbeit einschränken, aber sie sei besser als "geschlossen" zu haben, so AGJF-Geschäftsführer Martin Bachhofer. Und sie könne mit den inzwischen gewachsenen digitalen Angeboten verbunden werden.