Die Untere Straße in Grömbach. Bis zur Straßenlaterne verläuft der historische Teil, der nicht beitragspflichtig ist.Foto: Stadler Foto: Schwarzwälder Bote

Sanierung: Nur im älteren Abschnitt fällt kein Erschließungsbeitrag an / Zahlreiche Schäden / Fördermittel zum Teil bewilligt

Grömbach. Der geplante Ausbau der Unteren Straße in Grömbach löste in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats eine lebhafte Diskussion aus. Tobias Rau vom Büro Kirn Ingenieure war per Skype zugeschaltet und informierte die Ratsmitglieder. Die Beschlüsse wurden für die fünf Unterpunkte einzeln gefasst.

Bei der Überprüfung der Tiefbauleitung wie Kanal und Wasser sowie beim Aufbau der Unteren Straße waren zahlreiche Schäden entdeckt worden, die die Sanierung und den Ausbau dieses Bereichs erforderlich machen. Zuschussanträge wurden sowohl für die Wasserversorgung als auch für die Abwasserbeseitigung gestellt.

Laut Zuwendungsbescheid vom 16. Juli 2019 bekommt die Gemeinde für den Bereich Abwasser einen Zuschuss über 792 800 Euro. Darüber hinaus erhält sie aus dem Ausgleichstock 283 000 Euro. Zur Erneuerung der Wasserleitung wurde ebenfalls ein Förderantrag gestellt. Außerdem wurde der Gemeinde Grömbach genehmigt, vorzeitig – ohne Förderbescheid – mit dem Bau zu beginnen. Die Ausbauplanung wurde mit dem Gemeinderat vorbesprochen und den Anliegern in einer Informationsveranstaltung Anfang Dezember vorgestellt.

Der vordere Bereich der Unteren Straße ist als historische Straße einzustufen, wie die Erschließungsbeitragsprüfung durch das Kommunalamt Freudenstadt als Rechtsaufsichtsbehörde ergab. Dies betrifft den Abschnitt von der Einmündung Erzgruber Straße bis einschließlich Flurstück Nummer 36/3 beziehungsweise gegenüberliegend Nummer 58. Für diesen Teilbereich der Straße, der schon zum Stichtag 1. Januar 1873 als Anliegerstraße fungierte, können folglich keine Erschließungsbeiträge erhoben werden.

Anders verhält es sich hingegen für den anschließenden Abschnitt bis zum Flurstück 54/2 und gegenüberliegend 45. Dort entsteht eine Erschließungsbeitragspflicht. Für die sich anschließenden Grundstücke mit den Flurstücknummer 53 und 535 wurden die Erschließungsbeiträge bereits 1983 erhoben. Sie werden nicht erneut zur Zahlung veranlagt.

Rat beschränkt sich auf das absolut Notwendige

Zunächst war geplant, die Untere Straße, beginnend bei der Einmündung zur Erzgruber Straße bis zur Höhe des Flurstücks 553/3 beziehungsweise 482 endgültig auszubauen, also eine komplette Neuverlegung der Abwasserkanäle, der Wasserversorgung, der Stromversorgung sowie der Telekommunikationsleitungen vorzunehmen. Der Gemeinderat sprach sich jetzt jedoch mit fünf Ja-Stimmen lediglich für eine Ertüchtigung des absolut Notwendigen aus. Ratsmitglied Michael Hamann nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen. Mit drei Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme stellte der Gemeinderat fest, dass eine Abwägung der wechselseitigen öffentlichen und privaten Interessen und Belange nach dem Baugesetzbuch stattgefunden habe und diese gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden seien.

Nicht zugestimmt hat der Gemeinderat (eine Ja-Stimme, vier Nein-Stimmen) einer Widmung der Unteren Straße als Gemeindestraße. Abgelehnt wurde mit dem gleichen Abstimmungsergebnis auch eine Abschnittsbildung für den beitragspflichtigen Teil der Unteren Straße.