Anders verhält es sich hingegen für den anschließenden Abschnitt bis zum Flurstück 54/2 und gegenüberliegend 45. Dort entsteht eine Erschließungsbeitragspflicht. Für die sich anschließenden Grundstücke mit den Flurstücknummer 53 und 535 wurden die Erschließungsbeiträge bereits 1983 erhoben. Sie werden nicht erneut zur Zahlung veranlagt.
Rat beschränkt sich auf das absolut Notwendige
Zunächst war geplant, die Untere Straße, beginnend bei der Einmündung zur Erzgruber Straße bis zur Höhe des Flurstücks 553/3 beziehungsweise 482 endgültig auszubauen, also eine komplette Neuverlegung der Abwasserkanäle, der Wasserversorgung, der Stromversorgung sowie der Telekommunikationsleitungen vorzunehmen. Der Gemeinderat sprach sich jetzt jedoch mit fünf Ja-Stimmen lediglich für eine Ertüchtigung des absolut Notwendigen aus. Ratsmitglied Michael Hamann nahm wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium, die Verwaltung mit der Ausschreibung der Maßnahme zu beauftragen. Mit drei Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme stellte der Gemeinderat fest, dass eine Abwägung der wechselseitigen öffentlichen und privaten Interessen und Belange nach dem Baugesetzbuch stattgefunden habe und diese gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden seien.
Nicht zugestimmt hat der Gemeinderat (eine Ja-Stimme, vier Nein-Stimmen) einer Widmung der Unteren Straße als Gemeindestraße. Abgelehnt wurde mit dem gleichen Abstimmungsergebnis auch eine Abschnittsbildung für den beitragspflichtigen Teil der Unteren Straße.
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