Die Zainestraße am Rande des neu erschlossenen Baugebiets Birkenstraße II in Glatten sorgte für Diskussionen in der jüngsten Gemeinderatsitzung. Foto: Ade

"Fakt ist, der Autoverkehr muss weg." Schranke im Gespräch.

Glatten - Für eine Umwidmung statt der Entwidmung der Zainestraße hat sich der Glattener Gemeinderat nach längerer Diskussion entschieden. So könnte die Straße am Rande des neu erschlossenen Baugebiets Birkenstraße II für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr offen bleiben.

Hansjörg Blötscher hatte, nachdem die Gemeindeverwaltung über die vorgesehenen Entwidmung informiert hatte, Widerspruch eingelegt. Sein Bruder Thomas Blötscher erkundigte sich nun in der Sitzung nach dem Ziel der Entwidmung. Die Straße solle für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden, erklärte Bürgermeister Tore-Derek Pfeifer. Er führte an, dass der Weg bis dato als landwirtschaftliche Erschließungsstraße gedient habe. Dies falle mit der nun fertigen Erschließung des Baugebiets weg.

Mehrheitlich für Sperrung der Straße ausgesprochen

Schon bei der Entwurfsänderung des Bebauungsplans 2015 hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema befasst und sich damals mehrheitlich für eine Sperrung der Straße ausgesprochen. Anhand von Bildern zeigte Pfeifer, dass die landwirtschaftlichen Flächen links der Straße wegen eines sich durchziehenden Grabens von der Straße nicht anzufahren sind. Deshalb sei der Grund für eine landwirtschaftliche Erschließungsstraße nicht mehr gegeben. Rechts von der Straße befindet sich das neue Baugebiet.

Für eine Sperrung wiederum sei die Entwidmung der Straße notwendig, so Pfeifer. Seit vielen Jahren gebe es Probleme, da sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Verbotsschilder hielten. Derzeit sei es so, dass der landwirtschaftliche Verkehr auf der Straße überschaubar sei, der Autoverkehr hingegen enorm. Als pragmatische Lösung schlug Pfeifer anstatt der Vollsperrung vor, zunächst eine Schranke zu installieren. Zu dieser soll der Antragsteller einen Schlüssel bekommen, sodass er immer noch die Möglichkeit der Durchfahrt hat. Letztlich liege die Entscheidung aber beim Landkreis als zuständiger Verkehrsbehörde.

In seinem Widerspruchsschreiben hatte Hansjörg Blötscher angeführt, dass die Zainestraße von je her ein Hauptweg, der die landwirtschaftlichen Grundstücke erschließe, und ein Verbindungsweg zwischen Dietersweiler Straße und Steinbuckelweg für landwirtschaftlichen Verkehr sei. Dies sei bis heute so, und es gebe keinen Grund, den Weg ersatzlos zu streichen. Für seinen landwirtschaftlichen Betrieb sei die Zainestraße wichtig, da er zum einen Anlieger mit landwirtschaftlichen Grundstücken sei und zum anderen die Straße nutze, um zu anderen Feldern zu gelangen. Ansonsten müsse er Umwege durchs Wohngebiet fahren, so Blötscher. Es sei "überzogen", die Straße für alle Fahrzeuge unpassierbar zu machen, nur weil einige die Schilder nicht beachten.

Beim Benutzen des Wegs habe der Antragsteller eine Abkürzung von 250 Metern, warf Gemeinderat Adolf Hinger ein. Wenn jeder im Ort eine Abkürzung wolle, entstehe ein großes Durcheinander. Er selbst ärgere sich schon seit Jahren über den Querverkehr.

In Dornstetten gute Erfahrungen mit Pollern

"Unzumutbar für einen Landwirt" fand Andreas Pfau, an einer Schranke jedes Mal ab- und aufsteigen zu müssen, um auf- und zuschließen zu können. Er schlug vor, Hindernisse anzubringen, die Autos nicht überqueren können. In Dornstetten habe man zum Teil überfahrbare Poller aus Hartkunststoff angebracht, was gut funktioniere, erklärte Gerhard Keck.

"Fakt ist, der Autoverkehr muss weg", sagte Gudrun Schillinger und nannte die Schranke eine "faire Lösung für beide Seiten". Dieser Meinung schloss sich Bernd Eisenbeis an: "Bei Waldwegen sieht man das öfters." Falls der Landwirt mehrmals fahre, könne er die Schranke ja auch mal eine Zeit lang offen lassen. Hansjörg Blötscher sagte, er nutze die Straße fünf- bis zehnmal am Tag. "Also offen lassen so wie jetzt können wir den Weg nicht", befand deshalb Friedrich Weigold.

Vehement setzte sich Thomas Blötscher für seinen Bruder ein: "Sie können nicht entwidmen, ohne dass Sie den Bebauungsplan ändern." Bürgermeister Pfeifer beendete die Diskussion. Der Gemeinderat beschloss, falls die Fachbehörde zustimmt.– eine Umwidmung der Straße. Die Verwaltung soll die Befahrbarkeit für landwirtschaftlichen Verkehr prüfen.