Viel ist in den vergangenen Monaten gestritten worden über den Rettungsdienst in Baden-Württemberg und welche Vorgaben künftig gelten sollen. Jetzt steht der Entwurf für ein neues Gesetz.
Es herrscht Verwirrung bei den Rettungsdienstorganisationen im Land. Welche Vorgaben gelten künftig für sie? Binnen welcher Zeit müssen sie künftig am Einsatzort eintreffen? Wie viel Geld, Personal und Fahrzeuge benötigen sie dafür? In den vergangenen Monaten haben ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim und jüngst eines des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Verunsicherung ausgelöst. Bemängelt wurde darin vor allem, dass das Land neue Regelungen nicht im Rettungsdienstgesetz festgeschrieben hatte, sondern nur im sogenannten Rettungsdienstplan, der die Details regelt. Ohne Beteiligung des Landtags.
Die Hilfsorganisationen haben vor kurzem klare Regelungen und Sicherheit für ihre Arbeit gefordert. Die sollen sie nun bekommen. Das Innenministerium hat den Entwurf für ein neues Rettungsdienstgesetz fertiggestellt. Der Ministerrat habe ihn am Dienstag zur Kenntnis genommen und das Innenministerium beauftragt, das Anhörungsverfahren zu beginnen, sagt ein Sprecher. Es soll bis Mitte Januar laufen, sinnvolle Anregungen sollen danach eingearbeitet werden.
Kern des Entwurfs ist die künftige Hilfsfrist, also die Zeit, in der Retter nach einem Notruf am Einsatzort sein müssen. Die alte schwammige Regelung, nämlich binnen zehn bis 15 Minuten in 95 Prozent der Fälle, soll verschwinden. Stattdessen sollen künftig zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle gelten. Das allerdings nur noch für Rettungswagen, nicht mehr wie bisher auch für Notärzte. Eine präzise Formulierung soll zudem regeln, dass die Hilfsfrist weiterhin nur für Notfälle gilt, nicht für alle Einsätze, etwa Bagatellfälle ohne Blaulicht. Die Gerichtsurteile hatten an diesem Punkt Verunsicherung ausgelöst.
Außerdem soll das neue Gesetz Innovationen wie etwa dem Telenotarzt stärker Rechnung tragen. Auch eine Experimentierklausel ist vorgesehen, um Pilot- und Testprojekte besser zu ermöglichen. Zudem soll die Qualitätssicherungsstelle gestärkt werden.
Gutachten soll schnellstmöglich kommen
Experten erwarten, dass die neue Hilfsfrist dazu führen wird, dass mehr Rettungskräfte, Fahrzeuge und Wachen notwendig werden. Um den Bedarf zu ermitteln, ist ein landesweites Strukturgutachten vorgesehen. Es ist wegen der juristischen Fragen derzeit ausgesetzt. Wenn das neue Gesetz in Kraft getreten ist, solle die große Untersuchung schnellstmöglich umgesetzt werden, heißt es im Innenministerium.