Retter in Baden-Württemberg müssen in zwölf Minuten eintreffen. Der Verwaltungsgerichtshof kassiert die Regelung jetzt nach einer Klage. Wie es weitergeht, ist völlig offen.
Und nun? Diese Frage dürften sich nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim Tausende Notärzte und Mitarbeiter der Rettungsorganisationen im Land stellen. Denn die stehen jetzt vor der Frage, welche gesetzlichen Regelungen für sie eigentlich gelten. Der VGH hat am Mittwoch die im vergangenen September neu beschlossene Hilfsfrist von zwölf Minuten nach einer Klage von Mannheimer Notärzten und Stadträten für unwirksam erklärt.
Bis August lautete die Regelung: Die Retter in Baden-Württemberg müssen binnen zehn, höchstens 15 Minuten am Einsatzort sein, und das in 95 Prozent der Fälle. Weil diese Formulierung im Gesetz sehr schwammig ist und angesichts steigender Einsatzzahlen und Personalmangels grundsätzlich mit den 15 Minuten gerechnet wurde, schritt das Innenministerium ein. Seither gelten zwölf Minuten.
Allerdings wurde die Änderung ohne Gesetzesnovelle und Landtag eingeführt, sondern lediglich über den Rettungsdienstplan, der die Abläufe im Detail regelt. Das Land ist der Ansicht, das genügt – die Kläger sind es nicht und werten zudem die neue Frist als Verschlechterung. Der VGH hat jetzt zwar die Klage gegen den gesamten Rettungsdienstplan abgewiesen, aber die neue Frist für unwirksam erklärt. Eine Urteilsbegründung soll erst in einigen Wochen folgen.
Wie das Haus von Thomas Strobl (CDU) nun vorgehen will, blieb zunächst unklar. „Wir werden die notwendigen Regelungen in der ohnehin anstehenden Novelle des Rettungsdienstgesetzes sowie im Rettungsdienstplan treffen“, hieß es dazu nur aus dem Ministerium.
Scharfe Kritik kam umgehend von der Opposition im Landtag. „Die Landesregierung kommt bei notwendigen Reformen des Rettungsdienstwesens nicht in die Gänge. Wir warten beispielsweise noch immer auf das lang angekündigte Leitstellengesetz. Nun zeigt sich, dass die Landesregierung die wenigen Dinge, die sie überhaupt angeht, nur stümperhaft macht“, sagte Klaus Ranger, Sprecher für Rettungsdienste der SPD-Landtagsfraktion. Es könne nicht sein, „dass ihr bei einem so essenziellen Thema wie der Regelung der Hilfsfristen so gravierende Fehler unterlaufen, dass sie unwirksam sind“. Das lasse wenig Gutes hoffen für die so dringend erforderlichen Projekte für einen krisenfesten Rettungsdienst in Baden-Württemberg.