Wer in Bad Liebenzell eine Balkon-Solaranlage montiert, bekommt Geld von der Stadt. Foto: © Astrid Gast - stock.adobe.com

Der Gemeinderat Bad Liebenzell beschloss in seiner Sitzung am 25. April die Richtlinie für die Förderung von Balkonsolaranalgen beziehungsweise von Stecker-Solar-Geräten.

Bereits im November des vergangenen Jahres hatte der Gemeinderat von Bad Liebenzell beschlossen, Balkon-Solaranlagen in der Kurstadt in Höhe von 100 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit. Dafür stellt die Stadt jährlich Mittel in Höhe von 20 000 Euro bereit.

Gewerbebetriebe von der Förderung ausgeschlossen

Danach wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet und erstellt. In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Gemeinderat nun die Billigung dieser Förderrichtlinie. Das Ziel der Förderung sei es, den Einsatz von erneuerbaren Energien innerhalb von Bad Liebenzell zu unterstützen, und den Einwohnern einen Anreiz zur Umsetzung energiesparender Maßnahmen zu geben, erklärte Klimaschutzmanager Fawad Mehmood in der Sitzung. Gefördert werden Stromerzeugungsgeräte – sogenannte genehmigungsfreie Balkonsolaranlagen, Balkonsolarmodule, Balkonkraftwerke oder Stecker-Solar-Geräte. Die bezuschussten Balkon-Solaranlagen müssen im Stadtgebiet von Bad Liebenzell, einschließlich der Ortsteile, eingesetzt werden.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte beziehungsweise Wohnungseigentümer. Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe sind von der Förderung ausgeschlossen, heißt es in der Förderrichtlinie.

Interessierte dürfen Förderungen für solche Anlagen beantragt, die ab dem 1. Januar dieses Jahres installiert wurden. Ausschlaggebend ist dabei das Rechnungsdatum der Anlage sowie der Nachweis über das Marktstammdatenregister.

Das vorliegende Förderprogramm ist eine freiwillige Leistung der Stadt Bad Liebenzell. Die Zuteilung erfolgt im Rahmen der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Die Förderrichtlinie trat inzwischen in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig, sofern die Stadt Bad Liebenzell keine Änderung der Laufzeit beschließt. Die Anträge können auf der Homepage der Stadt Bad Liebenzell heruntergeladen werden.

Für die Förderung stehen insgesamt 20 000 Euro zur Verfügung. Sofern die haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden. Es gilt also das Windhundprinzip. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.