Die Geislinger Shell-Tankstelle wurde 2018 überfallen. (Archivbild) Foto: Maier

Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Tat nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisbar.

Geislingen/Hechingen - Im Prozess wegen des Überfalls im vergangenen Jahr auf die Geislinger Shell-Tankstelle ist der Angeklagte freigesprochen worden.

Die Verhandlung hat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden: Der Angeklagte war zu jenem Zeitpunkt minderjährig, an dem die Tankstelle in der Vorstadtstraße Ziel des Überfalls. Die Mitarbeiterin, die am 21. August 2018 Dienst hatte, hätte hingegen öffentlich aussagen können. Das blieb der traumatisierten Frau erspart.

Am Ende sprach das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Hechingen den jungen Mann von der Tat frei: Es konnte sich "nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit von seiner Tatbegehung überzeugen", so die juristisch korrekte Begründung.

Die Staatsanwaltschaft in Hechingen hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt. Der Fall wird daher voraussichtlich im Frühjahr vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts neu aufgerollt – wiederum unter Ausschluss der Öffentlichkeit.