Der jugendliche Täter soll die Geislinger Shell-Tankstelle am Nachmittag des 23. August 2018 überfallen haben – maskiert und mit einer Pistole bewaffnet. Foto: Schnurr

Strafprozess gegen mutmaßlichen Tankstellen-Räuber soll bereits im Juni beginnen.

Geislingen - Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat Anklage gegen einen Jugendlichen erhoben, der im vergangenen August die Shell-Tankstelle in Geislingen überfallen haben soll. Ihm wird schwere räuberische Erpressung vorgeworfen.

Da es sich bei dem angeklagten Geislinger im juristischen Sinne um einen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren handelt und daher dessen Persönlichkeitsrechte streng gewahrt werden müssen, findet der Prozess vor dem Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

"Ich kann verstehen, dass der Fall für die Geislinger Bürger von großem Interesse ist", aber er könne daher so gut wie keine Angaben zur Person oder Sache machen, erklärt Markus Engel, Sprecher der Hechinger Staatsanwaltschaft auf Nachfrage.

Die Anklageerhebung und das Ermitteln eines Strafmaßes sei bei Jugendlichen "eine schwierige Angelegenheit", so Engel weiter: "Der Erziehungsgedanke spielt eine große Rolle." Der Staat wolle durch die Strafe hauptsächlich dafür sorgen, dass so etwas nicht mehr passiere und der Angeklagte "aus dem, was passiert ist, lernt".

Zwar könne schwere räuberische Erpressung auch bei Jugendlichen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bedeuten, allerdings erlaube der erzieherische Ansatz auch Maßnahmen wie Arbeitsauflagen, Anti-Aggressionskurse oder Sozialbetreuung. Zudem sei während des Prozesses immer auch eine Jugendgerichtshilfe mit eingeschaltet. Grundsätzlich sei die Urteilsfindung bei Jugendlichen sehr aufwendig, da man ganz genau auf den Reifezustand und die Lebensumstände schauen müsse: "Was war los? Was ist los?"

Der Überfall im vergangenen August, bei dem der vermummte und mit einer Pistole bewaffnete Täter in den Verkaufsraum stürmte, war bereits der zweite dieser Art innerhalb von 19 Monaten gewesen. Im Februar 2017 hatten zwei Maskierte ebenfalls Geld aus der Tankstellen-Kasse erbeutet. Einer dieser Männer war vergangenen August zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Beide Male wurde eine zum Zeitpunkt des zweiten Überfalls 56-jährige Angestellte Opfer der Räuber. Die traumatisierte Frau befand sich zeitweilig in psychologischer Betreuung. Ob die Frau Schmerzensgeld von dem Täter fordern will, ist unbekannt. "Jedem Opfer steht es zu, über den Zivilrechtsweg Ansprüche geltend zu machen", erklärt Engel. Im Falle eines jugendlichen Straftäters müsse geprüft werden, "ob eine Verantwortlichkeit besteht".