Marihuanabesitz und -handel brachte zwei Geislinger vor Gericht. Foto: Masin

Als 14-Jähriger schon mit Gras gedealt. Stiefvater muss Geldstrafe bezahlen.

Geislingen/Hechingen - Zu einer Woche Jugendarrest wurde ein 16-Jähriger aus Geislingen wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln verurteilt. Er muss außerdem an einem Präventionskurs teilnehmen. Sein Stiefvater kam wegen unerlaubten Besitzes von Drogen mit einer Geldstrafe davon.

"Es ist besorgniserregend, dass Sie in einem Haushalt leben, wo offen mit Drogen umgegangen wird", sagte die Richterin in Richtung des 16-Jährigen bei der Urteilsverkündung. Joints in Aschenbechern, getrocknete Cannabis-Pflanzen im Wohnzimmerschrank, Feinwaage und kleine Plastiktüten: Das alles wurde bei der Hausdurchsuchung im Jahr 2016 von den Polizeibeamten sichergestellt. Nun saßen der 16-Jährige und sein Stiefvater am Montag auf der Anklagebank im Amtsgericht Hechingen.

"Brauchst du was?" In den Chats hat der damals 14-Jährige seinen Freunden und Bekannten Marihuana angeboten. Im Laufe der Verhandlung wurde der Vorwurf des Drogenhandels durch die vielen Zeugenaussagen bestätigt.

Die Vertreterin des Jugendamts machte die Mutter und den Stiefvater des 16-Jährigen mitverantwortlich: "Es gab zu Hause nie einen richtigen Rahmen, eine richtige Stabilität." Intensive sozialpädagogische Maßnahmen, die der 16-Jährige bereits durchlaufen hat, hätten nicht richtig gegriffen, sagte sie.

"Wir denken, ein Jugendarrest ist erforderlich und sinnvoll. Wir spüren kein größeres Problembewusstsein, es muss ein Impuls auf einer anderen Ebene kommen", begründete die Richterin die Entscheidung des Gerichts. Zu einer Woche Arrest kommt für den Angeklagten die Verpflichtung, an einem Präventionsangebot teilzunehmen und zwei unangemeldete Drogentests durchführen zu lassen.

Der Stiefvater des 16-Jährigen kam nach einem langen Verhandlungstag mit einer Geldstrafe davon: 15 Tagessätze à 50 Euro muss er wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zahlen. Die Annahme des Verteidigers, ein anderes Familienmitglied habe die Cannabis-Pflanzen im Wohnzimmer aufbewahrt, ließ das Gericht nicht gelten. Für den Anbau oder die Beihilfe zum Handel, wie sie dem 50-Jährigen in der Anklageschrift vorgeworfen wurden, fand das Gericht allerdings keine Anhaltspunkte.

Der Staatsanwalt hatte zuvor auf zwei Wochen Arrest für den 16-Jährigen und ein Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, für den 50-Jährigen plädiert. "Der Stiefvater hat bei der Durchsuchung Marihuana aus dem Fenster des Schlafzimmers geworfen. Er wusste genau, wonach gesucht wurde", sagte er. Die Aussage des 50-Jährigen, er sei Sportler und habe nichts mit den Drogen zu tun, fand der Staatsanwalt nicht glaubwürdig. Er sprach von einem "fast schon Familienbetrieb", in dem der Stiefvater das Handeln des damals 14-Jährigen toleriert und sogar Beihilfe geleistet haben soll.

"Nicht jeder Besitz bedeutet Handel", argumentierte der Verteidiger des 50-Jährigen, der auf Freispruch plädierte. Der Verteidiger des 16-Jährigen appellierte, den Erziehungsgedanken in den Vordergrund zu stellen: "Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir dem Angeklagten helfen können, nach vorne zu kommen." Statt härtere Maßnahmen zu verhängen, solle man seinem Mandanten ermöglichen, aus der Drogenthematik herauszukommen.

Das wird offenbar keine einfache Aufgabe sein. Im Gerichtssaal sagte der 16-Jährige, er konsumiere immer wieder, bis heute noch: "Auf Partys oder Geburtstagen kommt es schon vor." Als Problem sehe er das allerdings nicht. "Ich bin ja nicht süchtig danach", meinte er auf die Frage der Richterin.