Befreiung von der Maskenpflicht: Diese ist nur möglich, wenn medizinische Gründe dafür vorliegen. Weil er sogenannte Gefälligkeitsatteste ausgestellt haben soll, hat ein Arzt aus Hechingen nun einen Strafbefehl erhalten. Foto: U. J. Alexander-stock.adobe.com

Im Zusammenhang mit den drei Hechinger Medizinern, die ohne medizinische Gründe Masken-Atteste ausgestellt haben sollen, gibt es weitere Entscheidungen. Das Hechinger Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen einen Arzt erlassen.

Hechingen - Nach den umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und nach Überzeugung des Hechinger Amtsgerichts hat der Mann im Jahr 2020 in elf Fällen sogenannte Gefälligkeitsatteste für Schüler ausgestellt. Die Eleven sollten darüber von der Maskenpflicht befreit werden. Die Sache flog auf, nachdem es einem Schulrektor in Walddorfhäslach spanisch vorgekommen war, dass eine große Zahl seiner Schüler Maskenbefreiungs-Atteste hatte – alle von dem gleichen Arzt in Hechingen, jeweils mit ähnlichen Symptomen.