Vor dem Jugendclub Sulz kam es im Februar zu einer folgenschweren Auseinandersetzung. Foto: Hezel

Ein 20-Jähriger musste sich jüngst beim Amtsgericht Oberndorf wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Er soll einen Jugendlichen mit einem Stock geschlagen haben. Was war geschehen?

Er sei mit seinem Cousin unterwegs gewesen, berichtete der 20-jährige Angeklagte vor Gericht. Ihr Weg habe sie am Jugendclub in Sulz vorbeigeführt, wo es am 9. Februar dieses Jahres gegen 18.30 Uhr zur Auseinandersetzung gekommen ist.

Beim Jugendclub hätten sich zwei Jungen draußen befunden, um zu rauchen. Jungen, mit denen sein Cousin bereits in Konflikte verstrickt gewesen sei. Die Jungen hätten dann aus dem Jugendclub weitere Personen dazu gerufen. Einer der Gruppe sei auf seinen Cousin losgegangen, habe ihn geschubst. Der Angeklagte habe dazwischen gehen wollen. Dabei habe ihn der angreifende Junge mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Zerbrochene Freundschaft

Dies habe ihn dazu veranlasst, einen Stock zu suchen – zu seiner Verteidigung, wie der Angeklagte betonte. Mit einem Holzstock habe er versucht, seinen Angreifer zu treffen, doch versehentlich habe der Schlag den Falschen erwischt.

„Die Jungen bedrohen und provozieren uns regelmäßig“, beklagte der 20-Jährige. Im vergangenen Oktober sei sein Cousin sogar von ihnen zusammengeschlagen worden. Hierzu läuft ein Strafverfahren. Einst sei sein Cousin mit dem mutmaßlichen Angreifer befreundet gewesen, teilte der 20-Jährige mit. Doch dann sei „etwas passiert“, was diese Freundschaft beendet hatte.

Opfer schildert andere Version

Die Angaben des Angeklagten weisen allerdings einige Widersprüche mit den Aussagen des 15-jährigen Opfers und eines anderen 16-jährigen Jungen der Clique auf. Diese berichteten, der Angeklagte habe den Stock bereits mit sich geführt und aus einer Tasche geholt. Der vermeintliche Angreifer habe erst dann den Angeklagten geschlagen, nachdem dieser den Stock hervorgezogen hatte, als Notwehr-Reaktion. Außerdem sei der Stock nicht aus Holz, sondern aus Metall gewesen.

Das Opfer konnte vor Gericht auch ein Video zeigen, auf dem die Auseinandersetzung zum Teil aufgenommen wurde. Die Richterin bestätigte auf dem nur wenige Sekunden langen Video eine Reflexion am Stock zu sehen.

Behandlung im Krankenhaus

Der 17-jährige Cousin des Beschuldigten bestätigte hingegen dessen Aussage. Die Staatsanwältin wies den 17-Jährigen allerdings auf Widersprüche mit seiner ursprünglichen Aussage bei der Polizei hin. Damals deckte sich seine Schilderung mit der des Opfers.

Durch die Schläge erlitt das Opfer eine starke Prellung an der linken Schulter und war deswegen zur Behandlung im Krankenhaus.

1000 Euro Strafe

Die Staatsanwältin sah den Sachverhalt als erwiesen an und glaubte den Aussagen des Opfers und des weiteren Zeugen. Die geschilderte Abwehrsituation seitens des Angeklagten halte sie für eine Schutzbehauptung. Die Staatsanwältin stimmte zu, das Jugendstrafrecht anzuwenden, da es sich um eine „jugendtypische Verfehlung“ handle.

Die Richterin schloss sich der Staatsanwältin an. Der Angeklagte wurde der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von insgesamt 1000 Euro verurteilt.