Reihenhäuser, wenn rundrum nur schmucke Eigenheime und Gärten liegen? Das Landratsamt sieht in der Schulstraße in Gauselfingen "weiteren Gesprächsbedarf". Foto: Rapthel-Kieser

Das Landratsamt hat sich auf Anfrage des Schwarzwälder Boten jetzt erstmals zu Gauselfingens derzeit umstrittenstem Vorhaben geäußert. Was das Reihenhausprojekt der Stuttgarter Königskinder GmbH in der Schulstraße angeht, müssen wohl alle Beteiligten "nachsitzen".

Burladingen-Gauselfingen/Balingen - So jedenfalls scheint es die Baurechtsbehörde im Landratsamt zu sehen und bestätigt aber auch, dass das Projekt, so unliebsam es den Nachbarn sein mag, grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Gerüchte in Burladingens größtem Teilort um den Bebauungsplan für dieses Gebiet nach entsprechenden Leserbriefen und Stellungnahmen der Anlieger um eine "heimlichen" Änderung des Planes im Jahre 1989 war zuvor schon Burladingens Erster Beigeordneter Berthold Wiesner entgegen getreten.

Und das Landratsamt beantwortet die Anfrage unserer Zeitung nun folgendermaßen: "Das geplante Bauvorhaben der Firma Königskinder Immobilien GmbH für den Neubau eines Doppelhauses und zwei Reihenhäuser mit jeweils drei Wohneinheiten sowie den Neubau von acht Carports, acht Stellplätzen und zwei Müllboxen in Burladingen-Gauselfingen liegt im Geltungsbereich des seit 1983 rechtsgültigen Bebauungsplans ›Schulstraße‹ und  entspricht im Wesentlichen den Festsetzungen dieses Bebauungsplans", heißt es zu Beginn der Mitteilung aus der Kreisbehörde, die für die Genehmigung von Bauangelegenheiten in Burladingen zuständig ist.

Das Landratsamt weist auch darauf hin, dass in dem Gebiet schon einige Ausnahmen zum Bebauungsplan durchgewunken worden seien. Wörtlich heißt es der Antwort auf unsere Anfrage: "Wie bei anderen regulären Bauvorhaben sind auch bei diesem Bauvorhaben bestimmte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, wie zum Beispiel die Befreiung von den Festsetzungen wegen einer sehr geringfügigen Überschreitung der Baugrenze durch eines der geplanten Gebäude, sowie wegen der Überschreitung von überbaubaren Grundstücksflächen durch bestimmte bauliche Anlagen beziehungsweise der Drehung der Firstrichtung."

Ortschaftsrat wollte im Juli keine Ausnahmen erteilen

Allein: Der Ortschaftsrat von Gauselfingen wollte in seiner Juli-Sitzung, diese Ausnahmen nicht erteilen. Anlieger des Projektes waren in der Bürgerfragestunde anwesend, protestierten, hatten zuvor auch schon ihre Bedenken im Anhörungsverfahren geltend gemacht.

Der Ortschaftsrat erteilte dem Projekt wegen der Verdichtung und befürchteten "Ansammlung" eine knappe Abfuhr. Manche Räte enthielten sich der Stimme. Die Gauselfinger Schulstraßen-Querelen müssen aber nicht der Grund sein, weshalb auch die Stadt dem Projekt bislang das "Ja" verweigerte. Schließlich ist immer noch Sommer- und Sitzungspause.

Trotzdem: "Das Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen wurde von der Stadtverwaltung Burladingen bisher nicht erteilt, so dass die weitere Planung noch mit dem Bauherren unter Einbeziehung der Stadtverwaltung Burladingen zu besprechen sein wird. Der Bauherr erhält damit die Möglichkeit, die Bauvorlagen anzupassen", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des Landratsamts.

Aber die Behörde geht gleich noch einen Schritt weiter und verpackt gut gemeinten Rat in bürokratische Worte: "Da somit noch weiterer Gesprächsbedarf besteht und gegebenenfalls eine erneute Anhörung der Angrenzer beziehungsweise eine erneute Beratung im Ortschaftsrat aufgrund geänderter Bauvorlagen erforderlich werden können, kann aktuell keine Aussage über die Länge der weiteren Verfahrensdauer getätigt werden."

Wie Ortsvorsteherin Silvia Entress gegenüber dem Schwarzwälder Bote bereits bestätigte, hat sie gleich nach der Juli-Sitzung bereits Kontakt zur Firma Königskinder gesucht.