Balingens Geschäftsführer Jan Lindenmair sieht keine Fehler bei der Spielabsage vonseiten der TSG. Foto: Kara

Regionalliga: Juristisches Nachspiel nach coronabedingter Spielabsage? Lindenmair klärt auf. 

Noch ein juristisches Nachspiel haben könnte für die TSG Balingen die kurzfristige Absage des Spiels gegen Kickers Offenbach am vergangenen Freitag aufgrund der Coronavirus-Infektion eines Balinger Spielers.

Denn laut einem Bericht von op-online.de hat der Geschäftsführer der Kickers, Thomas Sobotzik, einen Anwalt beauftragt, um "nach der weder regel- noch satzungskonformen und von der TSG Balingen selbst herbeigeführten Absage des Spiels Schadenersatz in sportlicher und wirtschaftlicher Hinsicht geltend zu machen." Bereits am Freitagabend hatte Sobotzik die Vorgehensweise von Balingen kritisiert. "So kann das nicht gehen. Wir haben im Vorfeld der Saison mit der Regionalliga klar abgesprochen, dass wir proaktiv mit den Gesundheitsämtern in Kontakt treten sollen",argumentierte der Offenbacher Geschäftsführer. Die Kickers hätten am Freitag um 14 Uhr erstmals von dieser Sachlage gehört.

Balingens Geschäftsführer Jan Lindenmair verteidigte die kurzfristige Absage. "Wir standen in den Tagen vor dem Spiel mit den Gesundheitsämtern in Kontakt. Unser Wissensstand bis Freitag war, dass wir spielen können. Erst die Empfehlung des Gesundheitsamtes Tübingen, die Partie abzusagen, hat für ein Umdenken bei den Balinger Behörden gesorgt und dazu geführt, dass das Amt für öffentliche Ordnung die Begegnung aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos abgesagt hat." Deshalb sieht er auch die TSG Balingen im Falle eines Rechtsstreits gewappnet. "Ich schätze die Sachlage klar ein: Da das Amt für öffentliche Ordnung als ortspolizeiliche Behörde auf Anraten des Gesundheitsamtes die Absage verfügt hat, gehe ich davon aus, dass da rechtlich nicht viel kommen kann. Denn ich wüsste nicht, was wir anders hätten machen können zu diesem Zeitpunkt", sagt Lindenmair. "Und sollte doch etwas auf uns zukommen, dann wäre ich schockiert, wenn eine Verfügung des Amtes für öffentliche Ordnung und zum Nachteil ausgelegt würde. Das wäre doch stark grenzwertig, da wir doch alle darauf bedacht sind, die Corona-Maßnahmen einzuhalten."