Anlass für das Schreiben war eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) zum geplanten Gesetzesentwurf. Foto: dpa/Soeren Stache

Wer aus der Schweiz nach Deutschland kommt, um ordentlich Gas zu geben, könnte bald sein blaues Wunder erleben.

Wer an einem unerlaubten Autorennen teilnimmt oder als Einzelraser rücksichtslos fährt, macht sich strafbar. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Außerdem können Fahrzeug und Führerschein eingezogen werden.

Allerdings wurden Geldbußen gegen Schweizer Verkehrssünder in der Vergangenheit häufig nicht vollstreckt, räumt Benjamin Strasser (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, in einem Schreiben ein. Das soll sich nun ändern.

Gesetzentwurf soll Vollstreckung vereinfachen

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit soll die Vollstreckung von Geldstrafen gegen Raser aus der Schweiz „deutlich vereinfacht“ und an die Rechtslage der EU angeglichen werden, erläutert Strasser. So werde mit der Neuerung ein Beitrag zu höherer Verkehrssicherheit in beiden Ländern geleistet, heißt es.

Anlass für das Schreiben war eine Anfrage des Stuttgarter Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel (Grüne) zum geplanten Gesetzesentwurf aufgrund von medialen Berichterstattungen über Autorennen auf der A81. „Wenn die Sicherheit auf den Straßen durch ein erhebliches Maß an Unvernunft gefährdet wird, darf der Staat nicht wegschauen. Sicherheit hat Vorrang. Für massive Verkehrsgefährdungen, wie sie mit illegalen Autorennen riskiert werden, kann und darf es keinen Rabatt geben.“, erklärt Gastel gegenüber unserer Redaktion. Daher sei es an der Zeit, gegen „rücksichtslose Raserei und Gefährdungen“ Unbeteiligter durchzugreifen: „Es ist gut, dass der Bund diesen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit und damit Menschenleben leistet“, befindet der Grünen-Politiker und teilt mit, der Gesetzentwurf habe bereits das Bundeskabinett passiert.

Kein Verkehrsunfall mit Getöteten festgestellt

Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz erklärte auf Nachfrage unserer Redaktion, dass händisch recherchiert werden konnte, dass fünf Schweizer Staatsangehörige 2022 nachvollziehbar an verbotenen Kraftfahrzeugrennen im Bereich des Polizeipräsidiums Konstanz beteiligt gewesen seien.

Allerdings sei kein Verkehrsunfall mit getöteten Personen unter Beteiligung von Fahrzeugen mit schweizerischer Zulassung festgestellt worden, jedoch drei Verkehrsunfälle mit schwerverletzten Personen, welche aber alleinbeteiligt und nicht im Rahmen illegaler Rennen verursacht worden seien.