Der Dieb vom Freudenstädter Weihnachtsmarkt muss ins Gefängnis. Foto: Fritsch

Angeklagter zeigt sich geständig. Zwei Geldkassetten gestohlen. Beute ging für Drogen und Spielsucht drauf.

Freudenstadt - Mitte Dezember vergangenen Jahres wurden zwei Geldkassetten aus Ständen des Freudenstädter Weihnachtsmarktes gestohlen. Nun musste sich der mutmaßliche Täter vor Gericht verantworten.

Am 11. Dezember gegen 10.30 Uhr wurde unbemerkt eine Geldkassette mit 200 Euro Inhalt aus dem Weihnachtsmarkt-Stand eines Cafés gestohlen, hieß es in der Anklage. Am Abend des Folgetags wurde dann eine Geldkassette mit 900 Euro Inhalt vom Stand einer Metzgerei geklaut. Dabei wurde der Täter jedoch überwältigt.

Der Angeklagte, der am Montag vor dem Freudenstädter Amtsgericht saß, räumte beide Taten sofort ein. Am ersten Tag sei der Stand nicht besetzt gewesen, für ihn war es eine "Gelegenheitstat". Mit dem Geld habe er seine Alkohol- und Spielsucht finanziert, auch sei er damit in Stuttgart im Laufhaus gewesen. Noch am selben Tag war alles weg.

"Wenn es einmal klappt, klappt es auch ein zweites Mal" – das habe er sich gedacht, und am folgenden Tag eine halbe Stunde lang den Stand der Metzgerei beobachtet. In einem seiner Meinung nach günstigen Moment habe er sich die Kasse geschnappt und sei weggelaufen. In der Reichsstraße sei er dann jedoch gestürzt und anschließend überwältigt worden. Ob er bei der Tat alkoholisiert gewesen sei, wollte der Richter noch wissen. Fünf bis sechs Bier dürften es schon gewesen sein, so der Angeklagte.

So schnell geständig wie am Montag vor dem Amtsgericht war der Beschuldigte im Dezember nicht. Mit dem ersten Diebstahl wollte er zunächst nichts zu tun gehabt haben, berichtete der Polizist, der ihn vernommen hatte. Erst als die Geldkassette vom Vortag im Zimmer des Beschuldigten gefunden wurde, habe er die Tat eingeräumt. Eine weitere Zeugin, die am 12. Dezember am Stand der Metzgerei gearbeitet hatte, berichtete, dass der Angeklagte gerade den Moment abpasste, als sie sich kurz unter die Theke beugte, um Glühweintassen wegzuräumen. Sie sei ihm gefolgt, wurde dann aber von einem anderen Passanten überholt, der den Angeklagten schließlich überwältigte.

Diebstahl und Anstiftung dazu, Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, schwerer Raub, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung, Anbau, Erwerb und Abgabe von Drogen – sein Vorstrafenregister sprach nicht für den Angeklagten. Mehrmals war er auch schon in Haft. Drogen konsumiere er, seit er 13 oder 14 Jahre alt ist, gab der Angeklagte zu. Mit Marihuana habe es angefangen, darauf folgten Kokain, Ectasy und anderes. Zur Tatzeit stand er unter Bewährung. Seine Bewährungshelferin berichtete, dass der Angeklagte auch an Schizophrenie leide, seine Medikamente aber oft vergessen oder zeitweilig auch ganz abgesetzt habe. Aus seiner Spielsucht habe er kein Geheimnis gemacht, aber auch keine professionelle Hilfe annehmen wollen.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten – ohne Bewährung, denn damit hatte es ja schon beim letzten Mal nicht geklappt. Der Richter schloss sich dem an, reduzierte die Freiheitsstrafe aber auf fünf Monate und zwei Wochen.